Zahnersatz Polizei?

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Bei der polizeiärztlichen Untersuchung im Rahmen der Bewerbung zur Polizei wird auch der Zahnstatus gründlich überprüft, da der Gesundheitszustand der Zähne ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen körperlichen Eignung ist. Die Anforderungen an den Zahnstatus sind in der bundeseinheitlichen Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) festgelegt und gelten deutschlandweit. Der Polizeiarzt/die Polizeiärztin prüft den gesamten Zustand deines Gebisses, der Zähne und des Zahnfleischs. Dabei achtet er/sie auf Kariesbefall und behandlungsbedürftige Stellen sowie auf Zahnfleischentzündungen wie Gingivitis oder Parodontitis. Außerdem werden fehlende oder beschädigte Zähne, der Zustand von Prothesen oder Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Implantate überprüft. Auch der allgemeine Zustand des Mundraums, inklusive der Mundhygiene und möglichem Mundgeruch, wird begutachtet.

Anforderungen an die Zahngesundheit
  • Gesunde Zähne: Deine Zähne müssen in einem gesunden Zustand sein. Das bedeutet, dass du frei von größeren Karies, Parodontitis oder anderen Zahn- und Zahnfleischerkrankungen sein musst. Ein gepflegtes Gebiss ohne unbehandelte Schäden ist eine Grundvoraussetzung, da schlechte Zahngesundheit als Risikofaktor für Infektionen und gesundheitliche Probleme gelten kann.
  • Vollständiges Gebiss: Fehlende Zähne (besonders im Sichtbereich), die nicht durch einen Zahnersatz wie Brücken oder Implantate ersetzt wurden, können ein Ausschlusskriterium sein. Ein vollständiges und funktionsfähiges Gebiss ist notwendig, um den hohen Anforderungen des Polizeidienstes gerecht zu werden.
  • Kein akuter Behandlungsbedarf: Wenn du eine Zahnbehandlung oder Korrekturen anstehst (z. B. durch Karies oder Zahnfleischentzündungen), müssen diese vor der Untersuchung abgeschlossen sein. Der Zahnarzt darf keine laufenden Behandlungen bescheinigen, da dies zu einer Einstufung als dienstuntauglich führen kann.

Quelle: https://polizist-werden.de/polizeiaerztliche-untersuchung/zahnstatus-gesunde-zaehne/