Zahnarztwechsel bei verpfuschten Füllungen möglich?
Darf man in Deutschland den Zahnarzt wechseln, wenn der ursprünglich Zahnarzt (belegbar) Zahnfüllungen nicht ordentlich eingesetzt hat? Wichtige Zusatzinfo: Füllungen wurden erst vor wenigen Wochen gemacht. Das Vertrauensverhältnis zwischen mir, dem Patient, und dem Zahnarzt ist zerstört und eine Weiterbehandlung beim bisherigen Zahnarzt ist unzumutbar. Danke im Voraus für die Antworten!
6 Antworten
Ja klar kannst du dein Zahnarzt wechseln. Das hatte ich auch gemacht. Es ist kein Pflicht beim ein Zahnarzt zu bleiben.
Ich hatte danach ein paar Tagen Schmerzen. Ich konnte die Schmerzen nicht ertragen
Ehrlich? Meine "neue" Zahnärztin hat mich darum gebeten, dass nochmal mit meiner Krankenkasse abzuklären, bevor der Wechsel passiert. Auch, wenn ich alle Kosten privat übernehme. Daher kommt meine Unsicherheit...
Ehrlich. Das kannst du machen. Du kannst ohne Probleme wechseln.
Deine Versicherungskasse kenne ich nicht. Doch wenn die Situation so ist, wie du sie beschreibst, kannst du bedenkenlos den Zahnarzt wechseln!
Klar kannst du, jedoch wenn es um kosten geht, Rücksprache mit KK.
Aber du sagtest, du willst es selbst zahlen dann ist es kein Problem.
Ich persönlich würde aber, zwecks der kosten,bei der KK nachfragen, evtl. Gutachter und die kosten muss dann alter ZA zahlen, bzw. Der kassenanteil wird ihm bei der Quartalsabrechnung wieder abgezogen.
Lg
Ich habe mit meiner KK Rücksprache gehalten und die Beraterin hat meine Anfrage "abgelehnt". Danach war absolut irritiert. Der Grund für die Ablehnung war wohl, trotz der kommunizierten privaten Kostenübernahme meinerseits, die Garantie (auf die Füllungen) von zwei Jahren bei meinem alten Zahnarzt. Ich bin gezwungen die Behandlung dort fortzusetzen. Das kam mir sehr merkwürdig vor. Deshalb suche ich jetzt nach einer Rechtsgrundlage die die Stellungnahme meiner KK belegt.
Das nimm nicht hin, das ist nämlich nicht rechtens!!!
Ich mach mir mal Gedanken, wo du was finden kannst, was du der inkompetenten dame sagen kannst
Belegbar heißt doch, du hast dich bereits bei der Zahnärztekammer gemeldet wegen eines Behandlungsfehlers und dieser wurde auch durch ein zahnärztliches Gutachten bestätigt. Oder was heißt bei dir belegbar? Mit diesem Gutachten forderst du zum einen zivilrechtlich Schadenersatz ein und zum anderen hast du natürlich freie Arztwahl. Jederzeit.
Was ist denn nun draus geworden ?
es herrscht freie Arztwahl ... Du solltest wegen der Mehrkosten aber auch mal mit der Krankenkasse sprechen
War es in Deinem Fall genauso? Also Schmerzen an allen behandelten Zähnen und dann Weiterbehandlung beim "neuen" Zahnarzt?