Zahlung von Sanierung?

3 Antworten

Das sollte sich aus der letzten Nebenkostenabrechnung ergeben, die man als Käufer vor Unterzeichnung des Kaufvertrages eingesehen hat.

Das Thema Instandhaltungsrücklage ist auch im Kaufvertrag beschrieben, sollte es zumindest. Evt ergibt sich aus diesem auch etwas.

Ich kann in der Regel auch vor Fälligkeit bezahlen, ob man dies bei diesen Summen macht - anderes Thema.

Sofern sie noch nicht gezahlt ist - geht sie meines Wissens bei Fälligkeit zu Lasten des im Grundbuch eingetragenen Eigentümer.

Der Verkäufer ist verpflichtet auf die bereits beschlossene Sonderumlage hinzuweisen.

Der Käufer muss die Sonderumlage bezahlen, wenn sie erst nach Übergang von Rechten und Lasten fällig wird.

Oder man vereinbart im Kaufvertrag eine Regelung dieser Frage.


frodobeutlin100  11.10.2022, 12:07

die Umlage war 03 fällig laut Frage - also vor fast 20 Jahren ...

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AnglerAut  11.10.2022, 12:09
@frodobeutlin100

Da steht nicht 2001 und 2003 sonder Jahr 01 und Jahr 03.

Das ist eine übliche Methode in der Falldarstellung um die Perioden zu kennzeichnen, ohne genaue Jahre zu bezeichnen. Damit spart man sich das Update der Unterlagen.

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frodobeutlin100  11.10.2022, 12:11
@AnglerAut

genaue Jahreszahlen wären aber klar für Alle die damit arbeiten müssen

keiner weiß wann 01 und wann 03 sein wird ....

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AnglerAut  11.10.2022, 12:13
@frodobeutlin100

01 war der Beschluss

02 war der Verkauf

03 war die Fälligkeit

Der FS hat das mit dem Verkauf vergessen, muss aber so sein um Sinn zu machen.

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frodobeutlin100  11.10.2022, 12:15
@AnglerAut

unter dieser Prämisse muss gar nichts gezahlt sein, weil die Fälligkeit erst nach dem Kauf eintritt ....

das muss dann der Käufer mit dem Verkäufer klären (vor dem Verkauf) ....

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AnglerAut  11.10.2022, 12:16
@frodobeutlin100

Und die Frage war: Was passiert, wenn diese Frage nicht im Kaufvertrag geregelt wurde. Darauf bezieht sich meine Antwort.

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Das sollte doch den Unterlagen zu entnehmen sein

03 ist im Übrigen schon lange vorbei