Zählt "Halt die Fresse" als Beleidigung?
Also im echten Leben. Nicht bei gutefrage
15 Antworten
ja klar, es ist beleidigend gemeint, aber es ist keine strafrechtlich relevante Beleidigung. Dazu nötig wäre Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung durch Werturteile - nicht nur Schimpfwörter oder ablehnende Bewegungen wie der Mittelfinger oder das „einen Vogel“-Zeigen, sondern auch für sich genommen sachliche Worte können im Einzelfall ausreichend sein.
Kommt auf die Person dir Gegenüber an. Bei mir wäre es eine Beleidigung, ja.
Ich würde ja sagen, weil das herabwürdigend ist.
Bin kein Jurist, habe aber juristische Berufserfahrung und sage ganz klar "Nein"
Das würde bedingen, dass es mich interessiert, was du den lieben langen Tag so rauslässt... Und da es das wirklich GAR NICHT tut, wäre es für mich auch keine Beleidigung.
Ich rede davon, ob man ihn dann anzeigen kann.