Zählt "Halt die Fresse" als Beleidigung?
Also im echten Leben. Nicht bei gutefrage
15 Antworten
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Kommt auf die Person dir Gegenüber an. Bei mir wäre es eine Beleidigung, ja.
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ja klar, es ist beleidigend gemeint, aber es ist keine strafrechtlich relevante Beleidigung. Dazu nötig wäre Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung durch Werturteile - nicht nur Schimpfwörter oder ablehnende Bewegungen wie der Mittelfinger oder das „einen Vogel“-Zeigen, sondern auch für sich genommen sachliche Worte können im Einzelfall ausreichend sein.
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Das würde bedingen, dass es mich interessiert, was du den lieben langen Tag so rauslässt... Und da es das wirklich GAR NICHT tut, wäre es für mich auch keine Beleidigung.
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Ich würde ja sagen, weil das herabwürdigend ist.
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Bin kein Jurist, habe aber juristische Berufserfahrung und sage ganz klar "Nein"
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Ich rede davon, ob man ihn dann anzeigen kann.