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Ja, weil die Garantie ist sach- und nicht personenbezogen. Um sicher zu gehen, lass dir vom Verkäufer den Kauf schriftlich bestätigen und schick das mit dem Garantiebeleg mit. Wenn der Kauf länger her ist und der Käufer nicht mehr erreichbar ist, schick nur den Garantiebeleg und erkläre kurz, dass du das Gerät abgekauft hast. Es sollte unproblematisch gehen.