Darf ich auf der Rechnung des verkauften Artikels Daten durchstreichen?
Hallo. Habe heute meine Nähmaschine bei ebay verkauft die ich von meinem Vater geschenkt bekommen habe. Würde die Rechnung gerne aufgrund der Garantie gerne mit versenden. Darf ich dann den Namen und die Anschrift meines Vaters durchstreichen? Oder ist die Garantie dann nicht mehr gegeben? Danke für eure Antworten.
7 Antworten
Name und Anschrift gehören zur Rechnung.
Die sind ja auch keine Geheimnisse, also kannst Du sie bedenkenlos mitschicken.
Die Garantie ist ja an das Gerät und nicht an deinen Vater gebunden. Folglich kannst das problemlos streichen.
Dir sollte nur klar sein, dass Firmen Rechnungen ~ 10 Jahre aufbewahren müssen. Also theoretisch würde man dann noch an den Namen deines Vaters über diesen Shop/Laden kommen.
Ich sehe das genauso wie unLieb die Garantie ist nicht an namen gebunden wäre ja schon schlimm wenn sie an nen namen gebunden ist und nicht an das Gerät selbst^^
Eben drum. Sonst könnte man ja nirgends mehr etwas einkaufen ohne seinen Namen anzugeben.
Man stelle sich das nur einmal im Supermarkt vor ... das macht drei Geld fünzig ... und nun hätte ich gerne noch ihren Namen und ihre Anschrift für den Kassenzettel bitte.
Genau das ist überhaupt die Frage - welche Bedingungen gelten für die Garantieleistungen? Das kann durchaus an den Erstendkunden gebunden sein - und wie willst du diese vertraglich vereinbarte Leistung kontrollieren, wenn du nicht festhältst, wer dieser Kunde ist?
Dann müsste ja ein Weiterverkauf in Deutschland direkt untersagt sein. Ist es aber nicht.
Man denke nur an Microsoft, welche den Weiterverkauf von Lizenzen unterbinden wollten, und dafür erst einmal ein paar auf den Deckel bekommen haben.
Zum Glück ist Deutschland in Sachen Marktwirtschaft noch recht "frei".
Gleichfalls richtig! - Frei zu sein.
Selbst Herr seiner Versprechungen zu sein, das ist Freiheit - Sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner. Verspreche ich jemandem etwas, kann ich auch selbst entscheiden, ob ich diese Versprechung auch jemand anderem gegenüber gelten lassen möchte - ansonsten verspreche ich lieber nichts.
Nur weil ich gewisse Garantiebedingungen festlege, ist deswegen freilich noch nicht der Weiterverkauf der Sache untersagt; das ist ein unzulässiger Schluss.
Erst einmal muss ohnehin zwischen Gewährleistung und Garantie unterschieden werden.
Erkläre dann erst einmal einem Richter oder whatever, dass du die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung nicht mehr anbieten möchtest, weil sich der Käufer geändert hat.
Bei der freiwilligen Garantie könnte man deinem Einwand noch eher folgen. Jedoch bezweifle ich, dass irgendjemand der seinem Geschäft nicht schaden möchte, da plötzlich faxen macht, und die Abwicklung wegen eines anderen Namens nicht anerkennen wird.
Ich habe schon mehrmals Garantieansprüche von gebrauchter Ware geltend gemacht, obwohl die Name und Anschrift geschwärzt war.
Des weiteren habe ich auch schon öfters für meine Mutter Garantieansprüche geltend gemacht, obgleich ja IHR Name auf der Rechnung stand, und nicht der meine.
Du kannst dir sicher sein, dass zumindest große Versandhändler wie Amazon etc. pp. das überhaupt nicht interessiert. Wenn, dann ist es nur der kleine Mann, der dann hofft dadurch "Geld sparen" zu können, und sich dann damit letztendlich nur selber schadet.
Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist mir bewusst, er ist ganz wesentlich.
Natürlich lässt sich viel hin und her diskutieren; die Bestimmtheit der Aussage, die Garantie sei an die Sache gebunden, verführt aber zu Ansichten, für deren Schaden du wohl kaum haften möchtest. Die Garantie kann unzweideutig an die Person gebunden werden.
Soweit wir hier aber von der Gewährleistung reden, sind die Probleme von ganz anderer Natur - wie du schon implizierst: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist eben ganz wesentlich.
Du kannst als Privatverkauf die Gewährleistung ausschließen, das musst du schon in der Beschreibung der Auktion vermerken, wenn ein Dokument wie die die Rechnung dahingehend ändern möchtest , muss der Käufer einverstanden sein
Ist die Garantie abgelaufen, vermerken das sie beendet ist, wenn nicht dann soltest du sie auf keinen Fall streichen, ich würde sowas als Käufer nicht anerkennen.
Kopie machen, ist wichtiger !!!!!!
Und auf welcher Grundlage würdest du dies nicht anerkennen? Für eine Garantieabwicklung spielt der Besitzer keine Rolle!
Könnte es streit geben wenn mit dem Gerät was nicht in Ordnung ist und die Frage im Raum steht, warum , Vater oder Tochter!!
Warum in einer Rechnung was verändern, das macht Mann/Frau doch nur wenn man was verbergen will oder?
Wenn ich mein Auto (ich als 2 Besitzer) verkaufe, streiche ich doch auch nicht den Namen vom Vorbesitzer !
... wenn Du auf der Rechnung etwas durchstreichst .. dann ist die Garantie im Eimer .. ich würde Dir raten eine Bestätigung von Deinem Vater beizufügen .. damit du diese Nähmaschine verkaufen kannst .. und somit die Garantie erhalten bleibt ...
Warum sollte denn bitte dann die Garantie im Eimer sein? O.o
Wenn du etwas in einem Geschäft kaufst, dann steht doch auch nie die Adresse auf dem Kassenbeleg.
Vielen dank. Hab einfach ein besseres Gefühl wenn ich es durchstreiche.