Zählt das Fasten wenn man nicht betet?
Hallo, also mir ist mal einfach ganz random die Frage gekommen. Nämlich meine ich das islamische Fasten im Ramadan. Nehmen wir an man war krank während Ramadan und hat jetzt 1 Woche nachzufasten. Wenn man diese nach Ramadan nachrastet und man nicht betet gilt das dann noch?
3 Antworten
Das von Speisevorschrift-Fasten hat nur einen äußeren Schein. Echtes Fasten bedeutet, sich von schlechten Denken, reden handeln fernzuhalten.
Das Nichtbeten ist eine große Sünde. Aber es macht das Fasten nicht ungültig. Schau hier. Allerdings entscheidet nur Gott, ob er es annimmt. Ramadan und Salat gehören zu den Fünf Säulen im Islam und sind essentiell.
Hallo,
ja das Fasten ist gültig. Die beiden Ibadah (gottesdienstliche Handlungen) sind keine Voraussetzungen für einander.
Aber ich muss erwähnen, dass das Gebet Pflicht ist für jeden Muslim. Und das Gebet ist das erste wonach ein Diener im Jenseits gefragt wird. Und, wenn das Gebet gut war, so sind auch alle anderen Taten gut:
„Das Erste, wonach ein Diener am Tag der Auferstehung zur Rechenschaft gezogen wird, ist das Gebet. Wenn es gut ist, so wird auch der Rest seiner Taten gut sein. Und wenn es verdorben ist, wird auch der Rest seiner Taten verdorben sein.“
(Überliefert von Abu Dawud, Tirmidhi, und anderen.)
Aus diesem Hadith Erkennt man die Wichtigkeit des Gebets und den Einfluss auf die anderen gottesdienstlichen Handlungen. Darunter fällt auch das Fasten.
Die Muslime Fasten im Ramadan und gehen ihrer religiösen Pflichten nach aber nach Ramadan kehren sie zu ihren alten Gewohnheiten und Sünden zurück. Das ist nicht das Ziel vom Ramadan. Das Gebet soll vom schändlichen abhalten.
Allah sagt im Koran:
Und Ich habe die Ginn und die Menschen nur (dazu) erschaffen, damit sie Mir diene.(51:56)
Wir sollen Allah nicht nur im Ramadan dienen sondern solange wir Leben. Jeden Monat, jede Woche, jeden Tag.
Wer das Gebet lässt, dessen Handlungen werden nicht angenommen, weder Zakat, noch Fasten, noch Hadsch, noch etwas anderes.
Buraidah radiaAllahu anhu: Der Gesandte Allahs (ﷺ) sagte: „Wer das ‚Asr-Gebet absichtlich versäumt, dessen Taten werden ungültig und vergeblich.“
• [Riyadh as-Salihin 1052]
Der Ausdruck, seine Taten sind „vergeblich“ bedeutet, dass sie ungültig sind und ihm keinen Nutzen bringen. Dieser Hadith zeigt, dass jemand, der das Gebet verlässt, keine Belohnung für seine Taten erhält, und seine Werke nicht zu Allah aufsteigen.
Ibn al-Qayyim rahimahuAllah sagte:
„Es scheint, dass der Verzicht auf das Gebet in zwei Arten unterteilt wird: Eine vollständige Vernachlässigung, bei der er das Gebet überhaupt nicht verrichtet, und eine teilweise Vernachlässigung, bei der er es an einem bestimmten Tag versäumt. Das vollständige Unterlassen führt dazu, dass alle Tatten ungültig werden, während das teilweise Unterlassen nur die Taten dieses bestimmten Tages betrifft.‘“
• [Kitab as-Salah S.65]
Sheikh Ibn Uthaymeen wurde nach der Rechtslage für den Fastenenden gefragt, der das Gebet verlässt. Er antwortete:
„Das Fasten desjenigen, der das Gebet verlässt, ist nicht gültig und wird nicht angenommen, da derjenige, der das Gebet verlässt, ein abtrünniger Ungläubiger ist. Dies basiert auf den Worten Allahs: „Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann sind sie eure Brüder in der Religion“ [9:11]. Und aufgrund des Hadiths des Propheten ﷺ: „Zwischen dem Menschen und dem Polytheismus sowie dem Unglauben steht das Verlassen des Gebets“ [Muslim 82], und auf den Worten des Propheten ﷺ: „‚Das Bündnis zwischen uns und ihnen ist das Gebet, wer es verlässt, hat Unglauben begangen“ [at-Tirmidhi 2621]
• [Fatawa as-Siyam S.87]
Und dies ist die Meinung der meisten Gefährten, wenn nicht sogar ihr Konsens. Abdullah ibn Shaqiq, ein bekannter Tabi’i, sagte: „Die Gefährten des Propheten ﷺ betrachteten keinen Akt des Handelns als Unglauben, außer dem Verlassen des Gebets.“ Daher, wenn jemand fastet, aber nicht betet, wird sein Fasten abgelehnt und ist nicht akzeptiert. Es wird ihm am Tag der Auferstehung nichts nützen. Wir sagen ihm: „Bete, dann faste“ Es ist nicht akzeptabel zu fasten und nicht zu beten, da die Taten eines Ungläubigen nicht akzeptiert werden.“
Die ständige Kommission [10/140] wurde gefragt, ob jemand, der darauf bedacht ist, nur im Ramadan zu fasten und zu beten, aber nach dem Ramadan das Gebet verlässt, weiterhin fasten darf. Sie antworteten:
„Das Gebet ist ein Eckpfeiler des Islams und der wichtigste Pfeiler nach den beiden Glaubensbekenntnissen. Es ist eine persönliche Pflicht. Wer es leugnet oder es aus Nachlässigkeit und Faulheit verlässt, hat den Glauben verlassen. Wer nur im Ramadan fastet und betet, betrügt Allah. Schrecklich sind die Menschen, die Allah nur im Ramadan kennen. Ihr Fasten ist ungültig, wenn sie das Gebet außerhalb des Ramadan vernachlässigen. Sie sind Ungläubige, auch wenn sie nicht die Pflicht des Gebets leugnen, nach der Meinung der zuverlässigsten Gelehrten.‘“