Zählen Gegenstände zur Energieversorgung als Haushaltsgegenstände oder als Vermögen?

2 Antworten

Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist (Heizung, Solaranlage, ...) zählt zum Gebäude, somit auch zum Gebäudewert.

Lediglich eine über Stecker angeschlossene Balkonsolaranlage (die man jederzeit unter den Arm klemmen und wegtragen könnte) zählt als Haushaltsgegenstand.

All das gehört zum Haus bzw. zum Gebäude, das Haus selbst gehört zum Vermögen, die einzelne Gegenstände gehören zum Besitz.