Zählen Gegenstände zur Energieversorgung als Haushaltsgegenstände oder als Vermögen?
Zählen Gegenstände, die zur Energieversorgung genutzt werden, wie Heizungen, Solaranlagen etc., laut Recht zu den Haushaltsgegenständen (wie z.B. Möbel) oder zählen diese zum Vermögen (die zur Energieversorgung genutzten Gegenstände werden von der gesamten Familie gebraucht) ?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist (Heizung, Solaranlage, ...) zählt zum Gebäude, somit auch zum Gebäudewert.
Lediglich eine über Stecker angeschlossene Balkonsolaranlage (die man jederzeit unter den Arm klemmen und wegtragen könnte) zählt als Haushaltsgegenstand.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Orawit/1693407049231_nmmslarge__0_12_512_512_cbe709bebb43b77fcde4b86deea91d13.jpg?v=1693407049000)
All das gehört zum Haus bzw. zum Gebäude, das Haus selbst gehört zum Vermögen, die einzelne Gegenstände gehören zum Besitz.