Zählen Crocs als festes Schuhwerk?
Das Autofahren mit keinem festen Schuhwerk ist ja grundsätzlich nicht verboten, aber wird dann in einem Unfall als Teilschuld oder so gezählt. Sind Crocs, wenn man diesen Streifen hinter die Ferse zieht, dann eigentlich ein festes Schuhwerk? Weil festes sind sie ja.
8 Antworten
Weiß leider nicht genau wie die BAG einen den Fuß fest umschließenden Schuh definiert
Beim privaten Auto fahren dürfte es aber keinen Ärger geben denn in vielen UVV muss nur sichergestellt sein dass man seine Schuhe nicht unbeabsichtigt verlieren kann und das ist durch fersenriemen i.d.R. gegeben
Bei einem Unfall möchte ich keine Crocs tragen, die würden mir sicher als Mitschuldig angerechnet.
Obwohl man der Werbung nicht immer glauben sollte: Crocs sehen zwar klobig aus, sind aber tatsächlich universell einsetzbar und sehr bequem. Kupplung, Bremse sowie Gaspedal können korrekt betätigt werden.
Nein, da du sie ohne Benutzung der Hände ausziehen kannst.
Ohne Hände mit funktionstüchtig eingesetztem Fersenriemen funktioniert das oft nur, wenn sie zu groß sind. Nur ohne Fersenriemen braucht man definitiv nicht die Hände zum Anziehen.
Eine generelle Teilschuld gibt es nicht.
Die Frage ist ob Du mit welchem Schuhwerk auch immer beim Unfall die maximal mögliche Bremskraft erreicht hast, d.h. ob das ABS den ganzen Bremsweg über volle Pulle aktiv war. Ob Dir das mit wabbeligen Crocs gelingt, sei einmal dahin gestellt.
Aber wenn Du das dem Verkehrsrichter plausibel machen kannst, ist ja alles gut.