Autofahren in Pumps verboten?
Hi Hi :-)Gestern war ich auf einer Abschlussfeier meiner Tochter. Dementsprechend angezogen (Anzug,Stöckelschuhe -> Spitz, 10cm hoch, meine ersten hohen Hacken) fuhr ich da hin und wieder heim. Eine Mutter die dann mitfuhr beschwerte sich über mein Schuhwerk, ich solle doch bitte Barfuß fahren zwecks der Absatzhöhe. Eigentlich hatte ich auch keinerlei Probleme mit dem fahren. Da es das erste mal war das ich mit derlei hohen Schuhen fuhr, die Frage ob dies verboten sei. Halt hat man ja grundsätzlich. Dieses Thema hat mich nun beschäftigt.Danke für ein paar Antworten :)
7 Antworten
Fahren darfst du mit allen Schuhen, auch FlipFlops oder barfuß.
Sollte ein Unfall passieren kann es aber sein, dass die Versicherung sagt du hättest eine Mitschuld.
Das sind aber zwei total verschiedene Sachen.
Barfußfahren ist im übrigen für viele Versicherungen auch nicht viel besser. Festes geschlossenes Schuhwerk wird am liebsten gesehen. Da können die auch nicht behaupten man würde mit dem Absatz irgendwo hängen bleiben oder sowas.
Wenn du gewerblich unterwegs bist, stimmt das. Verlangt schon die Berufsgenossenschaft. Privat ist barfuß oder Schlappen ok. Zumindest, solange nichts passiert.
Verlangt schon die Berufsgenossenschaft.
Verlangt nur die Berufsgenossenschaft.
Aber auch da gilt:
Nur im Schadenfall ist das von Interesse.
Unsicher ist es auf jeden Fall, weil man mit den Stöckelabsätzen irgendwo hängen bleiben kann.
Verbot müsste man mal googeln.
Ein Paar flache Schuhe könnte man z.B. unterm Fahrersitz deponieren, wenn man öfter mit Highheels unterwegs ist.
Das Oberlandesgericht Bamberg kam in einem Urteil vom
15. November 2006 (Aktenzeichen 2 Ss OWi 577/06) zu dem Schluss, dass
das Autofahren mit Flip-Flops oder anderen ungeeigneten Schuhen einen
Verstoß gegen die nach § 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) stets anzusetzende Sorgfaltspflicht
des Verkehrsteilnehmers darstellt. Eine Folge habe das für den Fahrer
jedoch grundsätzlich nur dann, wenn es zu einem Schadensfall kommt, der
auf das ungeeignete Schuhwerk zurückzuführen ist.
..Genauu diese flachen Schuhe habe ich vergessen..In der Eile eben. Danke für die Antwort!
Du musst "geeignetes" Schuhwerk tragen.
Relevant wird das nur bei einem Unfall; bei
einer Routinekontrolle nicht.
Nein, gesetzlich ist es nicht verboten mit High Heels Auto zu fahren. Allerdings kann es passieren, dass du bei einem Unfall dennoch eine Teilschuld bekommst oder die Versicherung nicht ohne weiteres zahlt, wenn du ungeeignetes Schuhwerk trägst.
Das gleiche gilt übrigens, wenn du barfuß fährst.
Sicher bist du, wenn du flache, feste Schuhe trägst.
Für so was hat die Frau von Welt mindestens ein paar Ballerinas im Auto, hab ich mir sagen lassen. Obwohl die auch nicht besser sind als barfuß (was ein cooles Gefühl ist, aber nach kurzer Zeit an der Kupplung lästig bis schmerzhaft werden kann, wenn man es nicht gewöhnt ist.)
Das stimmt so nicht. Barfuss und in Flipflops oder Finken/Adiletten (also Schuhwerk, welches nicht fest am Fuss sitzt) ist verboten.