Wurstverkäuferin gibt Gratis-Wurst an Kinder, was ist das?
Früher bekamen die Kinder ja öfters mal beim Einkauf beim Metzger eine Scheibe Wurst geschenkt, wenn die Eltern diese eingekauft haben oder so zum Probieren.
Mittlerweile ist das wohl bei den Einkaufsmärkten nicht mehr so, oder?
Wie wurde das damals gehandhabt? Hat der Chef das erlaubt und geduldet oder machte man das einfach so?
Was wäre es eigentlich rechtlich gesehen, wenn die Verkäuferin "Gratisproben" verteilt, ohne Erlaubnis?
Danke für eure Beiträge!
3 Antworten
Auch zum Verkosten darf eine Verkäuferin eine Scheibe rüberreichen, das gilt auch für andere Bedienungstheken wie Käse und Antipasti. Es ist freies Ermessen des Ladenbesitzers, und wenn er es seinen Verkäufern gestattet ist es immer in Ordnung.
Gilt für jede Bedientheke, ist letztlich aber auch Sache des Verkäufers.
Und Stammkunden haben da sicher auch einen gewissen Bonus.
Das war früher ganz normal wir Kinder hatten ja auch einen gewissen Einfluss drauf welche Wurst wo gekauft wurde und natürlich hat man als Kind die Wursttheke bevorzugt wo man auch eine Scheibe Wurst bekommen hat, es war also auch im Sinne des Ladens denn das lief unter aktive Verkaufsförderung, Vegetarier oder gar Veganer waren zumindest in meiner Kindheit noch die absoluten Exoten.
Also bei uns auf dem Land ist das auch heute noch so.
Das gehört zu den Freiheiten, die ein Geschäftsinhaber seiner Verkäuferin gibt, oder auch nicht. Aber schließlich gehört sowas zu den preisgünstigen Werbemaßnahmen.