Wurde von der Schule geschmissen, was nun?

3 Antworten

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Und viel Glück!

Wenn du deine Pflichtschulzeit, nämlich 9 Jahre bewältigt hast, muß eine Schule für die dann folgenden Klassen dich keinesfalls aufnehmen.

Wenn du noch schulpflichtig bist, dann muss dich auch eine Schule annehmen. Wenn dich die jetzige nicht will, dann eben die, die weiter entfernt ist.

Busfahrkarte muss man dann selber zahlen.


idnmdlwstw 
Beitragsersteller
 20.10.2016, 13:35

Das ding ist die Schule konnte mich eigentlich gar nicht verweisen weil ich nicht wirklich viel mache ausser im unterricht stören was so gut wie jeder bei uns macht, aber ich habe halt gesagt das ich einverstanden bin und meine schule die mich jetzt aufgenommen hat meinte ich kann das zurückziehen aber andere meinen das geht nicht 

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Laury95  20.10.2016, 13:39
@idnmdlwstw

Die Schule muss dir einen guten Grund nachweisen, wenn du noch nicht volljährig bist und schulpflichtig, dann kannst du eigentlich gar keinem Rausschmiss zustimmen, das müssen wenn dann deine Eltern machen.

Wenn du nur störst, dann gibt es schlechte Noten und man stellt dich vor die Tür. Aber ein Rausschmiss erfolgt nur durch eine akute Gefährdung oder mehr als 3 Klassenkonferenzen.

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