Würde ein Nekrophiler Straftäter in die Forensik kommen oder in ein normales Gefängnis?

3 Antworten

Nekrophilie ist erstmal eine sexuelle Neigung, wenn auch eine Problematische.

Ob jemand für im Zusammenhang mit der Neigung begangene Straftaten in Haft oder die forensische Psychiatrie muss wird durch eine Schuldfähigkeitsprüfung geregelt.

Es gibt natürlich auch Regelungen die mehr oder weniger als Deal fungieren(anstatt ins Gefängnis musst du 'nur' in Therapie etc.).

Hier sei aber gesagt dass die forensische Psychiatrie kein Kindergeburtstag ist. Aufgepumpte Pfleger und Sicherheitskräfte, Stacheldraht, Kameras, spärlich eingerichtete Zimmer, nur begleiteter Hofgang etc.

Was soll er denn in der Forensik (Gerichtsmedizin)? – Diese Frage macht so keinen Sinn.

Wenn es Dir um die Schuldfähigkeit geht:

Die ist ja nicht davon abhängig, ob er nekrophil veranlagt ist. Das alleine ist ja noch kein Grund ihn nicht regulär zu bestrafen, wenn er als voll schuldfähig eingestuft wird.

Es geht nicht darum, wie abartig der ist, sondern ob er bei seinen Taten zurechnungsfähig war.