Würde der Staat mich finanziell unterstützen?

8 Antworten

Die erste Frage, die sich stellt:

Können dich deine Eltern unterstützen, bzw. musst Du im Zuge der Ausbildung eine eigene Wohnung beziehen?

Wenn ich davon ausgehe, dass Du U25 bist und Du deine erste Ausbildung absolvierst, sind deine Eltern für den Unterhalt zuständig. Diese müssen Dir in der Regel aber keine Wohnung bezahlen.

Musst Du aufgrund eines Ortswechsels eine andere Wohnung beziehen und die Eltern können dich nicht unterstützen, besteht ein Anspruch auf eine Ausbildungsbeihilfe (Bafög oder BAB).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Vorausgesetzt, Du hast bislang keine Berufsausbildung, gibt's weiterhin Kindergeld, das Dir auf Antrag ( "Antrag auf Abzweigung" ) auch ausgezahlt werden kann. Und dann hast Du als Azubi einen Lohn. Zusammen so 1000€, was für ein möbliertes Zimmer mit Minikocher reichen könnte (vielleicht 350 warm).

Wohngeld beantragst Du gleich sofort, wenn Du die Bude hast (Vertrag). Ab Monat der Antragstellung wird geleistet. Merksatz für's ganze Leben: Ohne Antrag, keine Sozialleistungen! Niemand trägt Dir den Hintern hinterher.

Und das Leben erlernst Du am besten in der eigenen Bude - und wenn's nur eine umgebaute Garage in der Nachbarstadt ist.

Rat: Mache Anträge immer erstens schriftlich und zweitens : Alles kopieren für Beweiszwecke. Und drittens: Versende so, dass Du jederzeit beweisen kannst, versendet zu haben (Fax oder E-Mail oder Einschreiben).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerSchopenhauer  15.07.2021, 08:18
auf Antrag ( "Antrag auf Abzweigung" ) auch ausgezahlt werden kann.

Geht nur, wenn die Unterhaltspflichten durch die Eltern dauerhaft nicht oder nicht in voller Höhe eingehalten werden

Wohngeld

erhalten Azubis nicht - dafür ist das BAB zuständig

Und das Leben erlernst Du am besten in der eigenen Bude

Unsinn

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Tschipinger  15.07.2021, 08:21
@DerSchopenhauer

Ich bedaure sehr, dass man niemand für hirnrissige, aber kostenlose Beratung haftbar machen kann

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ChristianLE  15.07.2021, 08:28
@Tschipinger

Woher hast Du das Wissen, dass ein Azubi Wohngeld beantragen kann? Solange es sich um eine förderungsfähige Ausbildung (BAfög, BAB) handelt, kann kein Wohngeld in Anspruch genommen werden.

Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Azubi > 30 Jahre alt ist (da er hier aus der Förderung rausfällt), einen nicht staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt oder sich in der Zweitausbildung befindet.

Wohngeld in der Ausbildung | Azubi.de

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Tschipinger  15.07.2021, 10:08
@ChristianLE

Bitte keine sinnentleerte Debatte über örtliche und verwaltungsinterne Zuständigkeiten im Sozialrecht. Das ist und bleibt geregelt. Die Gemeinden sind zuständige Stellen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil - (SGB I) und wenn sie meinen "nicht zuständig" zu sein (das berühmte Behörden-Pingpong) gilt § 16: Sie müssen unverzüglich (wichtige Worte) an die zuständige Stelle weiterleiten.

Der Zuständigkeitsquark darf innerhalb der Behörden untereinander geklärt werden und hat mit der Wirksamkeit des Antrages nichts zu tun. Zumindest im Sozialrecht. Selbst wenn er den von mir korrekt formulierten Antrag (" Ich beantrage soziale Unterstützung" (fertig), zur Sicherheit unbedingt das Wort Antrag verwenden und eine klare Formulierung, nicht etwa: Ich möchte beantragen) an die AOK oder die Rentenversicherung sendet, ist er gültig .

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Tschipinger  15.07.2021, 10:13
@Tschipinger

Zwischen "ich möchte beantragen" und "ich beantrage" kann viel Geld liegen bleiben, weil die erste Formulierung eben kein Antrag ist.

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wollte fragen ob der Staat mir eine Wohnung finanzieren würde.

warum sollte er?

Wenn nein kann ich das Arbeitslosengeld II beantragen?

als U25jährige/r nur in absoluten Ausnahmefällen ( wenn z.B. ein Zusammenleben mit den Eltern unmöglich ist )

Wenn auch das nicht geht gibst da eine andere Möglichkeit in eine andere Wohnung einzuziehen ?

ja ..... wenn Papa und / oder Mama das finanziert - kein Problem.

ansonsten stellt sich doch erst einmal die grundsätzliche Frage .... welche Voraussetzungen vorliegen...

  • wie alt bist Du
  • wie weit entfernt von der elterlichen Wohnung liegt der Ausbildungsplatz
  • wie hoch wäre das Auszubildendeneinkommen im 1. Ausbildungsjahr brutto?

Normalerweise solltest du BAFÖG bekommen.

Musst du natürlich beantragen.


wilees  15.07.2021, 07:44

Anspruch auf Bafög ( Ausbildung ) haben i.d.R. grundsätzlich nur Schüler oder Studierende .... desweiteren gibt es noch Aufstiegsbafög ......

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Ein Azubi hat grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG-II oder Wohngeld.

Er kann BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bei der Bundesagentur für Arbeit ("Arbeitsamt") beantragen...

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab


Tschipinger  15.07.2021, 08:13

"Grundsätzlich" sollte man auf fremdem Gelände etwas vorsichtiger sein mit grundsätzlichen Aussagen

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