Worauf stützt sich die Herausgabe aller Krankenunterlagen?

4 Antworten

§ 630g BGB. Und womöglich auch auf die DS-GVO in teilen.

Die erste Herausgabe darf nicht verweigert werden (dazu gab es iirc Urteile). Kosten dürfen aber verlangt werden für die Kopie.

HagbardCeline88 
Fragesteller
 04.05.2024, 11:29

Danke. Wie hoch sind die Kosten für gewöhnlich ? Oder muss ich jetzt mit 3 Euro pro Seite oder so einen Blödsinn rechnen ?

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Destranix  04.05.2024, 11:32
@HagbardCeline88

Wobei ich nicht weiß, ob das evtl. beim erstem Mal auch die Krankenkasse zahlt. Soweit bin ich nicht in dem Thema drinnen (und muss mich zum Glück auch nicht damit beschäftigen, da ich noch über meinen Vater privat versichert bin).

Ich denke aber viele Arztpraxen wissen nicht, dass sie dir das in Rechnung stellen können oder stellen dir das gruundsätzlich nicht in Rechnung.

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HagbardCeline88 
Fragesteller
 04.05.2024, 11:32
@Destranix

Das wär jedenfalls auch angebracht, also es nicht in Rechnung zu stellen ^^

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nimi90  04.05.2024, 12:27

Gemäß Urteil des EuGH muss die erstmalige Herausgabe (und Kopien) kostenfrei erfolgen!

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Hallo,

  • §630g BGB regelt die Einsichtnahme in die Patientenakte (Absatz 1) sowie Abschriften der Patientenakte (Absatz 2).
§ 630g
Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) 1Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. 2Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. 3§ 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) 1Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. 2Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
  • §10 der Berufsordnung für Ärzte regelt ebenfalls die Einsichtnahme sowie Herausgabe von Kopien
§10
Dokumentationspflicht
(2) Ärztinnen und Ärzte haben Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen in die sie betreffende Dokumentation Einsicht zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder erhebliche Rechte der Ärztin, des Arztes oder Dritter entgegenstehen. Auf Verlangen sind der Patientin oder dem Patienten Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten herauszugeben
  • Artikel 15, Abs. 1 und 3 DSGVO regelt ebenfalls das Auskunftsrecht betroffener Personen

Ferner darf gemäß Urteil des EuGH aus Oktober 2023 (Aktenzeichen: C-307/22) in Verbindung mit Art. 12 Abs. 5 DSGVO für die erstmalige Anforderung auf Herausgabe sowie Anfertigung von Kopien keinerlei Kosten anfallen - da §630 SGB V in diesen Fällen nicht mehr greift. Gleiches wurde auch in der DSGVO unter Artikel 12 Abs. 5

Viele Grüße

Auf § 630g, sofern keine konkreten Gründe dagegen sprechen. (Letzteres hat man z.B. teils im Bereich psychischer Erkrankungen, wenn man davon ausgeht, dass der Inhalt eine Gefährdung für den Patienten darstellen könnte). Kosten können für den Aufwand entstehen. Da mittlerweile das ganze vielerorts digitale ist und man meist nicht klassischerweise die Akte kodiert, wird es öfters mit einer Pauschal abgerechnet und du bekommst es dann z.B. auf CD. Wenn es kopiert wird, dann richten sich die Kosten meist nach der Seitenanzahl.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ex Physio, FaMi beschäftigt im Medizincontrolling eines KH
Siraaa  04.05.2024, 11:45

Zur Vollständigkeit halber: Es ist eine Kopie. Das Original bleibt in der Praxis/Klinik.

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HagbardCeline88 
Fragesteller
 04.05.2024, 11:49

Oki wie hoch sind die Kosten dann so in etwa (die Frage hat sich in Recherche erledigt; Erstausdruck o.a. muss ich nicht bezahlen) ? Und was würde es jetzt so eine Praxis kosten eine Datei via Mail zu verschicken ? Also ich brauch nicht lange dafür Dateien zu zippen und irgendwo zu speichern/zu verschicken. Kann ich die Kosten bei dr KV einreichen ?

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beamer05  04.05.2024, 12:39
@HagbardCeline88

Die Daten dürfen nicht unverschlüsselt per Mail verschickt werden, da nicht DSGVO-konfom. (dass es gelegentlich trotzdem gemacht wird...)

Daher werden diese Dinge i.d.R. postalisch versendet - oder du holst selbst ab.

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Die Unterlagen müssen kostenfrei(!) zur Verfügung gestellt werden (zumindest die erste Kopie).

https://www.kbv.de/html/1150_66171.php