Wohnungszusage dann absage?

2 Antworten

Nein, das ist natürlich nicht erlaubt.

Du kannst zivilrechtlich dagegen vorgehen und dir einen Anwalt nehmen.


Gerhart  28.08.2024, 14:46

Sehr zweifelhaft.....

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Eckengucker  28.08.2024, 12:52

Sorry, dass ich mich auch noch einmische, aber seit wann ist eine Mailzusage des Vermieters einklagbar? Nur der schriftliche Mietvertrag ist bindend.

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bwhoch2  28.08.2024, 12:45

Die Frage ist nur, was dabei am Ende heraus kommt und vor allem wann.

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Angis503 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 12:47
@bwhoch2

Also ich habe denen geschrieben, dass es rechtlich gesehen nicht ganz okay ist jetzt eine Absage zu erteilen und habe noch keine Antwort bekommen

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herja  28.08.2024, 12:51
@bwhoch2

Ja, das ist bei rechtlichen Dingen immer so.

Rechtlich gesehen, ist der Mietvertrag mit der schriftlichen Zusage bereits abgeschlossen.

Du musst entscheiden, was du machen willst.

Du kannst denen das ja mal so mitteilen.

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bwhoch2  28.08.2024, 12:56
@herja

Nein, der Mietvertrag ist nicht abgeschlossen, denn so ein Mietvertrag enthält noch ganz andere Details, die u. U. dazu führen, dass man selbst wieder zurücktritt und die Wohnung doch nicht nimmt.

Man könnte sich aber darauf berufen, dass man alle weiteren Maßnahmen im Rahmen der Wohnungssuche, insbesondere weitere gute Chancen, abgesagt hat und dass deshalb ein Schaden entstanden ist.

Ob man einen Schaden beziffern kann und diesen dann vor Gericht wirklich durchsetzen kann, ist die große Frage.

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herja  28.08.2024, 13:01
@bwhoch2

Das ist leider falsch, was du schreibst!

Ein Mietvertrag braucht laut BGB keine Schriftform!

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Angis503 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 13:04
@herja

Weil ein zweiseitiges Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde und beide Parteien eine schriftliche Willenserklärung abgeben haben ?

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bwhoch2  28.08.2024, 13:04
@herja

Da hast Du recht, aber wenn von vornherein klar ist, dass ein schriftlicher Mietvertrag gemacht wird, dann liegt kein mündlicher vor. Zum Beispiel, wenn in der Email steht, dass die Wohnung zugesagt wird und "zwecks Unterzeichnung des Mietvertrags kommen wir in den nächsten Tagen auf Sie zu." So oder ähnlich oder es wurde bereits ein Ansichtsexemplar ausgehändigt. Was auch immer.

Wir wissen es nicht und deswegen habe ich die Frage offen gelassen, ob ein Schadensersatz durchsetzbar ist oder nicht. Letztlich kann ein Rechtsanwalt helfen und ein Gericht würde entscheiden.

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Das haben die mir nach meiner Zusage geschrieben. Das zählt doch oder?

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 - (Wohnung, Vertrag, Wohnungssuche)

herja  28.08.2024, 18:09

Ich halte das für eine schriftliche Zusage, selbst eine mündliche Zusage wäre schon rechtlich ausreichend.

Sobald wirksame Willenserklärungen seitens des Mieters und des Vermieters über die Vermietung einer Wohnung erklärt werden, ist ein echter Vertrag geschlossen. Diese mündliche Zusage ist bindend. Wird die entgeltliche Nutzung einer Mietwohnung erlaubt, wird zum Beispiel ohne schriftlichen Vertrag bereits ein wirksamer Mietvertrag geschlossen. Verspricht ein Vermieter einem Wohnungsbesichtigenden einen Mietvertragsabschluss kann ein Vorvertrag vorliegen. Gewährt der Vermieter ohne mietvertragliche Vereinbarung dem Mieter besondere Rechte zur Garten- oder Kellernutzung oder einen Stellplatz werden auch diese mündlichen Zusagen bindende Vertragsbestandteile.

Wenn dich das ernsthaft interessiert, kannst du ja, auch online, eine Ersteinschätzung eines Anwalts einholen, die bekommt man auch kostenlos.

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Gerhart  28.08.2024, 14:47

Nein, das zählt noch nicht, weil es kein Mietvertragsantrag ist.

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