Wohnungskündigung: Darf der VM drauf bestehen bei Besichtigung dabei zu sein?

11 Antworten

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Du musst dem Vermieter ausreichend Gelegenheiten geben, Besichtigungen vorzunehmen. 1 - 2 pro Woche a ca. 2 Stunden sind angemessen. Je weniger Du den Vermieter behinderst, um so schneller wird es gehen.

Natürlich geht es nicht ohne den Vermieter. Am ehesten sind die aktuellen Bewohner verzichtbar.

Hier geht es darum, dass der Vermieter seine potentiellen Nachmieter kennen lernen will und muss. Er muss auch sehen, wie die Leute bei der Besichtigung reagieren und er muss hören können, welche Fragen sie haben und diese natürlich auch ordentlich beantworten. Nur in wenigen Fällen können aktuelle Bewohner Sinnvolles beitragen.

Anzahl der Personen regulieren? Verständlich! Grundsätzlich sollten nur Einzelbesichtigungen gemacht werden. Vermieters sollten schon durch gute Vorabinformation über die Interessenten gezielt auswählen, wer überhaupt zu einer Besichtigung eingeladen wird.

Zudem muss man als Mieter nicht anwesend sein und kann, wenn nötig, gut Abstand halten, ggf. Maske tragen und für Durchlüftung sorgen. Dann passiert auch nichts.


bwhoch2  14.03.2022, 17:21

Danke für die Auszeichnung.

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Wenn der Vermieter die Wohnung neu vermieten will, darf er die Wohnung zusammen mit Interessenten oder einem Makler betreten und besichtigen. In jedem Fall muss der Vermieter die Besichtigung aber rechtzeitig ankündigen, in der Regel mindestens 14 Tage zuvor. Bis zu vier Besichtigungen pro Monat sind dabei zumutbar.

Wird dem Vermieter oder den Interessenten der Zutritt verwehrt, kann der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen, sollte dadurch die Findung eines Nachmieters verzögert oder verhindert werden.

Geregelt ist das übrigens im BGB § 809.

Der vermieter hat ein Zutrittsrecht. Unter anderem bei Besichtigung mit Interessenten bei Neuvermietung.

Nachmieter kannst Du suchen und dem Vermieter vorschlagen so viele Du willst.

Er muß keinen davon als neunen Mieter nehmen.


schorle22 
Beitragsersteller
 23.02.2022, 11:15

M. W. muß ich dem Vermieter nur "angemessen" oft Termine zur Besichtigung einräumen. Als ich dies las, stand jedoch nichts dabei, ob der VM dabei sein muß. Er kann die potenziellen Neumieter ja später noch kennenlernen. Dies wird ja von einigen VM genutzt. Der aktuelle Mieter zeigt die Wohnung und nur die danach noch Interessierten melden sich erneut beim VM.

Wäre nett, wenn du mir sagst, wo dieses Recht vom VM steht. Danke.

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anitari  23.02.2022, 11:27
@schorle22 Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung?

Ein gesetzliches Besichtigungsrecht gibt es nicht, trotzdem darf ein Vermieter die Wohnung des Mieters betreten, wenn ein konkreter und berechtigter Grund vorliegt. Konkrekte Gründe können sein:

  • um die Wohnung Kaufinteressenten oder Nachmietern zu zeigen
  • zur Vorbereitung von Modernisierung- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen
  • zur Erforschung einer Schadensursache
  • bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für drohende Schäden
  • zur Durchführung von Reparaturen und Kontrolle der Handwerkerleistungen in der Mietwohnung
  • bei begründetem Verdacht der verragswidrigen Nutzung (z .B.: unerlaubte Tierhaltung, Untervermietung)
  • zum Ablesen der Messvorrichtungen
  • zum Vermessen der Wohnung

Wann darf der Vermieter in die Mietwohnung? (deutschesmietrecht.de)

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anitari  23.02.2022, 11:29
@anitari BGB § 809 Besichtigung einer Sache

Wer gegen den Besitzer einer Sache einen Anspruch in Ansehung der Sache hat oder sich Gewissheit verschaffen will, ob ihm ein solcher Anspruch zusteht, kann, wenn die Besichtigung der Sache aus diesem Grunde für ihn von Interesse ist, verlangen, dass der Besitzer ihm die Sache zur Besichtigung vorlegt oder die Besichtigung gestattet.

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anitari  23.02.2022, 11:49
@schorle22
Er kann die potenziellen Neumieter ja später noch kennenlernen.

Sicher geht das so. Wenn der Vermieter möchte. Er kann dieses "Kennenlernen" aber auch rundweg ablehnen.

Warum also sollte ein Mieter sich die Mühe machen und selbst "Nachmieter" suchen?

Achja, er meint so früher, vor Ablauf der Kündigungsfrist, aus dem Mietvertrag zu kommen.

Das kann gut gehen oder auch nicht.

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Du kannst Deinem Vermieter 100 plus Nachmieter "anbieten" - er muss keinen davon akzeptieren - ergo ist es dem Vermieter freigestellt gemeinsam mit potentiellen Nachmietern die Wohnung zu besichtigen.

Nein, wenn das eure private Besichtigung ist, dann nicht. Die Wohnung kannst du soviel Menschen zeigen, wie du willst.

Aber der Vermieter kann natürlich jeden Mieter ablehnen, den er nicht kennengelernt hat. Heist es wäre schlauer, den Vermieter gleich mit ins Boot zu holen.