Untervermietetes Zimmer zwischenvermieten?
Hallo,
ich bin Hauptmieterin einer Wohnung und habe ein Zimmer untervermietet. Meine Mitbewohnerin (aka meine Untermieterin) möchte Anfang 2021 für 2-3 Monate ins Ausland. Nun meine Fragen, da ich keine konkreten Informationen finden konnte:
1.) Ist es richtig, dass sie definitiv nicht untervermieten darf?
2.) Kann ich als Hauptmieterin das untervermietete Zimmer zwischenvermieten??
KORREKTUR: Ich meinte, falls es ihr nicht erlaubt wäre. Die Möbel würden drin bleiben, es wäre eine Absprache zwischen uns.
Lieben Dank im Voraus.
2 Antworten
Du erteilst die Erlaubnis zur Untervermietung deiner Untermieterin. Sie haftet dir für Schäden, die die Untermieterin in ihrer Mietzeit verursacht. Du bist nicht die Wohnungsgeberin, falls eine Anmeldung erfolgen soll. Der Untermietvertrag muss zweifelsfrei befristet und und somit zwingend schriftlich sein. Grund der Befristung; Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch.
1 mit deiner Erlaubnis ja, du hast ja auch eine für die Untervermietung
2 und wie, wenn ihr Inventar noch in der Wohnung steht? Sie zahlt weiterhin die Miete
Hallo, danke schon mal für deine Antworten. Frage 2 deshalb, weil ich dachte, dass sie nicht untervermieten darf und ich das eventuell in diesem Fall für sie machen würde. Ihre Möbel usw. bleiben da.
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob ich als Hauptmieterin die Erlaubnis geben darf und Unteruntervermietung rechtens ist.