Wohnung (zu teuer fürs Amt) für mindestens 2 Jahre Mietvertrag, plötzlich Jobcenter?

3 Antworten

Im Regelfall erkennt das Jobcenter im ersten Jahr auch unangemessene Wohnkosten an, zumindest derzeit noch.

Dann würde es eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben, dann würden die Kosten im Regelfall für weitere bis zu 6 Monate anerkannt, danach müsste man den übersteigenden Betrag ggf.aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.

Bemühe dich lieber gute Arbeit auf Dauer abzuliefern !

Statt mit negativ Denke den Tag zu versauen !

Sicher stellt sich bei der Wohnung auch eine Mitbewohnerin/er ein = Kostenteillung !

Mittlerweile gibt es in diesem Zusammenhang eine Karenzzeit von einem Jahr. In diesem Zeitraum wird die Miete für die aktuelle Wohnung in vollem Umfang übernommen.