Wohnung (zu teuer fürs Amt) für mindestens 2 Jahre Mietvertrag, plötzlich Jobcenter?
Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, bei der ich eure Unterstützung benötige:
Ich arbeite derzeit in einem Unternehmen (nicht sehr lange und war vorher längere Zeit arbeitslos) und habe kürzlich eine 70 m² große Wohnung angemietet.
Die Mietkosten liegen deutlich über dem Satz, der durch das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) abgedeckt wird.
Zudem besteht eine Mindestmietdauer von zwei Jahren.
Nun frage ich mich, was passiert, wenn ich unerwartet arbeitslos werde.
Wisst ihr, ob das Jobcenter die Kosten für die Wohnung zumindest vorübergehend übernimmt, bis ich wieder eine neue Arbeitsstelle finde? Gerade angesichts der verpflichtenden Mindestmietdauer besteht
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Viele Grüße
3 Antworten
Im Regelfall erkennt das Jobcenter im ersten Jahr auch unangemessene Wohnkosten an, zumindest derzeit noch.
Dann würde es eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben, dann würden die Kosten im Regelfall für weitere bis zu 6 Monate anerkannt, danach müsste man den übersteigenden Betrag ggf.aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber zuzahlen.
Bemühe dich lieber gute Arbeit auf Dauer abzuliefern !
Statt mit negativ Denke den Tag zu versauen !
Sicher stellt sich bei der Wohnung auch eine Mitbewohnerin/er ein = Kostenteillung !
Mittlerweile gibt es in diesem Zusammenhang eine Karenzzeit von einem Jahr. In diesem Zeitraum wird die Miete für die aktuelle Wohnung in vollem Umfang übernommen.