Wohnung Kündigung möglich?

7 Antworten

habe ich aufgrund ihrer Haltung eine Möglichkeit, außerordentlich zu kündigen?

Nein.

kann ich die Miete zurück halten, damit sie sich meldet?

Nein. Eine Minderung bei Sachmängeln wäre möglich, müsste aber auch angezeigt werden.

Anders ausgedrückt: Du kannst an die dir bekannte Postadresse per Einwurfeinschreiben Briefe zustellen lassen, aber sie nicht zwingen, dir zu antworten, wenn sie es nicht will, und es keinen Grund gibt, der sie in ihrer Funktion als VM dazu verpflichten würde, zu reagieren.

Und ein gegenseitiger Kündigungsausschluss ist beidseitig bindend vereinbar bis max. 5 Jahre. Sofern der MV keinen formalen Fehler diesbezüglich aufweist, ist eine Kündigung daher ausgeschlossen. Das ist ja eben der Sinn der Sache.

Beidseitiger Kündigungsverzicht für 2 Jahre kann problemlos vereinbart werden. Wenn die entsprechende Klausel im Mietvertrag gültig ist hast du keine Handhabe, die Vermieterin zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung zu zwingen.

Man kann niemanden zu einer kulanten Entscheidung zwingen. Das Hin und Her ist vielleicht ein unguter Stil, wird aber schon seine Gründe haben. Man fragt sich, warum die Stimmung so gekippt ist und die Nummernblockade erfolgte. Ein gravierendes Missverständnis? Die Schilderung ist dahingehend nicht schlüssig. Es wäre interessant, was die andere Seite dazu sagen würde.

So oder so sollte man darauf nicht allzu empfindlich und erst recht nicht aggressiv mit Mietunterschlagung reagieren. Ein Anwalt wäre dahingehend eine gute Idee, dass er die Rechtslage nochmal erklärt.

Eine bessere Möglichkeit könnte sein, die Wohnung unterzuvermieten. Das muss natürlich auch genehmigt werden. Jedoch könnte dies ein niedrigschwelligeres Angebot sein. Zudem würde ich in erster Linie alles dran setzen, um das Verhältnis wieder zu kitten. Was auch immer vorgefallen ist - der beste Weg ist es, dies auszuräumen und eine einvernehmliche Absprache zu treffen.

Also meine Vormieter z.B. haben auch in der Mindestmietzeit gekündigt.

Aber, meine Vormieter haben z.B. auch eine "Vertragsstrafe" bezahlt. So zumindest die Info der Verwalterin.

Alles kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht.

So einen gegenseitigen Kündigungsverzicht sollte man sich gut überlegen.

Je nach Formulierung im Mietvertrag kannst du zum/im April 2026 kündigen.