Wohnung außerordentlich kündigen, möglich?

6 Antworten

Einige der aufgezählten Dinge könnten eine Mietminderung bewirken, aber es wird letztendlich nichts an der vertraglich vereinbarten Mietdauer ändern.

Da müsstest Du den Vermieter / Verwalter fragen, ob er bereit wäre, von Dir vorgeschlagene Nachmieter zu akzeptieren und Dich eher aus dem Vertrag zu entlassen.

Rein rechtlich hast Du ansonsten keine guten Karten, zu einem früheren Zeitpunkt dort "einfach so" raus zu kommen.


ErsterSchnee  10.05.2022, 10:19

Ich sehe da ehrlich gesagt nichts, was eine Mietminderung rechtfertigen könnte.

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PoisonArrow  10.05.2022, 10:23
@ErsterSchnee

könnte ...

eine FBH, die nicht existiert, ist "das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" - zumindest bei einem Kauf.

Aber jetzt nach einem Jahr mit sowas ankommen ...

könnte auch nicht .... :-)

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Truemmerliese02  10.05.2022, 10:49
@PoisonArrow

Ich kann ja auch nach nem Jahr feststellen, dass meine Wohnung kleiner ist, als im vertrag angegeben. Dann kann ich auch mindern. hier gehts um die vertraglich zugesicherte Eigenschaft.

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venom817 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 10:16

es ist in Ordnung eine Nachmieter zu finden, das ist abgeklärt, aber da hier einiges mächtig schief läuft, nicht nur bei uns, frage ich nochmal

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Nein, das sind keine Gründe.

Du wärst ja auch nicht zufrieden, wenn alles gut wäre und der Vermieter versuchen würde, euch vorzeitig raus zu kriegen. Deswegen schließt man ja solche Verträge...


venom817 
Beitragsersteller
 10.05.2022, 11:52

also ich weiß nicht wo ich nicht zufrieden wäre wenn uns der Vermieter vorzeitig rauslässt, auch ohne genannte Mängel, weil es wie gesagt noch andere probleme gibt

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ErsterSchnee  10.05.2022, 11:55
@venom817

Man schließt Verträge ab, damit man sie einhält. Du willst nicht, dass dein Vertragspartner einseitig den Vertrag aufkündigt - der will das bei dir nicht.

Wenn dir sowas nicht passt, darfst du nicht solche Verträge abschließen.

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...ich würde da sofort dem "Mieterschutzbund" (Mieterverein) beitreten. die kennen

sich da aus. Oder du nimmst einen Anwalt, der sich speziell mit Mietrecht auskennt.

Wendet Euch an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietrecht.

Dazu wende Dich besser an einen Fachanwalt. Wenn eine Fußbodenheizung im Mietvertrag zugesichert ist, müsste eigentlich auch eine verbaut sein. Auch wegen des Stromzählers kann da dem Vermieter "an den Karren gefahren werden".