Wohnung außerordentlich kündigen, möglich?
Hallo, und zwar brauch ich dringend Hilfe,
wir wohnen seit 1 Jahr in der Wohnung und haben eine Mindestmietfrist von 2 Jahren, nun sind einige Sachen vorgefallen die uns das wohnen hier und das zusammenarbeiten mit dem Vermieter eher schwer machen, wir sind eigentlich auf der Suche nach einem Nachmieter aber ich will nun wissen ob wir auch außerordentlich kündigen können... In unserem Mietvertrag steht dass es eine Fußbodenheizung gibt, was aber nicht stimmt. Desweiteren wurde uns zum Einzug, wie sich später nach vielem hin und her und langen Wartezeiten herausstellt, ein falschen und vor allem nicht mehr existierender Stromzähler genannt, was für uns eine fette Nachzahlung mit sich trug. Durch einen weiteren Mieter haben wir erfahren, dass zu unserer Wohnung eigentlich eine Bodenkammer gehört, wo auch wochenlang Licht brennt ohne unser wissen, was auch über unseren Strom lief, nur haben wir auch auf Nachfrage nie Antwort bekommen. Unser Vermieter ist auch schwer per Mail oder Anruf zu erreichen, man wird ignoriert oder abgewimmelt. Kann mir jemand Helfen? Wir wollen wirklich aus dieser Wohnung raus, auch da einige Mitmieter eine Zumutung sind
6 Antworten
Einige der aufgezählten Dinge könnten eine Mietminderung bewirken, aber es wird letztendlich nichts an der vertraglich vereinbarten Mietdauer ändern.
Da müsstest Du den Vermieter / Verwalter fragen, ob er bereit wäre, von Dir vorgeschlagene Nachmieter zu akzeptieren und Dich eher aus dem Vertrag zu entlassen.
Rein rechtlich hast Du ansonsten keine guten Karten, zu einem früheren Zeitpunkt dort "einfach so" raus zu kommen.
könnte ...
eine FBH, die nicht existiert, ist "das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" - zumindest bei einem Kauf.
Aber jetzt nach einem Jahr mit sowas ankommen ...
könnte auch nicht .... :-)
Ich kann ja auch nach nem Jahr feststellen, dass meine Wohnung kleiner ist, als im vertrag angegeben. Dann kann ich auch mindern. hier gehts um die vertraglich zugesicherte Eigenschaft.
es ist in Ordnung eine Nachmieter zu finden, das ist abgeklärt, aber da hier einiges mächtig schief läuft, nicht nur bei uns, frage ich nochmal
Nein, das sind keine Gründe.
Du wärst ja auch nicht zufrieden, wenn alles gut wäre und der Vermieter versuchen würde, euch vorzeitig raus zu kriegen. Deswegen schließt man ja solche Verträge...
also ich weiß nicht wo ich nicht zufrieden wäre wenn uns der Vermieter vorzeitig rauslässt, auch ohne genannte Mängel, weil es wie gesagt noch andere probleme gibt
Man schließt Verträge ab, damit man sie einhält. Du willst nicht, dass dein Vertragspartner einseitig den Vertrag aufkündigt - der will das bei dir nicht.
Wenn dir sowas nicht passt, darfst du nicht solche Verträge abschließen.
...ich würde da sofort dem "Mieterschutzbund" (Mieterverein) beitreten. die kennen
sich da aus. Oder du nimmst einen Anwalt, der sich speziell mit Mietrecht auskennt.
Wendet Euch an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt für Mietrecht.
Dazu wende Dich besser an einen Fachanwalt. Wenn eine Fußbodenheizung im Mietvertrag zugesichert ist, müsste eigentlich auch eine verbaut sein. Auch wegen des Stromzählers kann da dem Vermieter "an den Karren gefahren werden".
Ich sehe da ehrlich gesagt nichts, was eine Mietminderung rechtfertigen könnte.