Wohnung bei Auszug renoviert und sauber übergeben.vermieter unzufrieden.was tun?
Hallo,kurz zum Problem. Wir sind am freitag aus unserer alten Wohnung ausgezogen,es war alles rechtens 3 monatige Kündigungsfrist ,haben die komplette Wohnung renoviert und am letzten Tag sauber gemacht.
Am nächsten Tag war dann die Übergabe der Schlüssel an den Vermieter, der schon vor eintreten in die Wohnung nur am meckern war,im Treppenhaus Schrammen an der Wand usw...wir haben über einer Firma gewohnt und die zerkratzte Wand war neben deren Eingangstür..
Ab eintreten in die Wohnung hat der Vermieter nur noch gemeckert...im Laminat ein Fingernagel großer Kratzer..seine Aussage dazu war das man die Wohnung so nicht übergeben kann und er will jetzt einen Tischler beauftragen der diesen Mini kratzer ausbessert,dann hat er gemeckert das die Küche ja total verdreckt wäre und man die ja mal hätte auswischen können ( habe den Tag vorher 6 Stunden geputzt die Küche) . Er hat bestimmt 8 mal gesagt das er die Wohnung so nicht übernehmen würde ,aber er es ja muss weil die Nachmieter rein wollen.
Dazu muss ich noch sagen das wir Nachmieter haben die auch schon in der Wohnung drinnen sind und die haben uns erzählt das unser Vermieter zu denen gesagt hätte das die einen Profi kommen lassen sollen um diese verdreckte ekelhafte Küche zu putzen und die neuen Mieter uns das in Rechnung stellen sollen.. wobei die Nachmieter gesagt haben das die Wohnung super aussehen würde und der kleine Kratzer nicht schlimm wäre..ich meine wir haben dort 5 Jahre mit 2 klein kindern drin gelebt und das man Benutzungs spuren in einer Wohnung hinterlässt ist ja wohl auch normal..und weil in küchenschränken ein paar Kratzer von den Tellern sind ,bezahlen wir keine 200/300 Euro für eine Reinigungskraft...
dazu hat er natürlich auch noch gemeckert dass wir ein Loch in der Decke nicht zugemacht haben,da dort bis zum letzten Abend noch eine Lampe hing da wir ja auch was sehen mussten wenn wir immer 12 Stunden in der Wohnung waren bis es dunkel wurde um zu renovieren.
Nun haben wir aber Angst das er einen Teil der Kaution beibehält da er die Wohnung unter Vorbehalt übernommen hat ...
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/steefi/1675078706811_nmmslarge__0_0_261_261_97fc4182072224b1a22b93b31ffafe63.jpg?v=1675078707000)
Ich hatte mal ähnilchen Stress mit meinem Vermieter beim Auszug und es kam zur Gerichtsverhandlung. Alles was Du behauptest mußt Du da beweisen können, z.B. daß das vorher schon war und weil ich keine Fotos hatte, hatte ich da schlechte Karten. Es kam zum Vergleicht und das hat der Vermieter auch angestrebt.
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Wenn Du behauptest:
Die Sockelleiste hat vorher schon gefehlt
Der Dielenboden war vorher schon nicht 1a
usw.
alles mußt DU beweisen
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Darum geht es doch hier aber nicht. Der Vermieter im obigen Beispiel behauptet, die Küche sei nicht vernünftig gereinigt, und der Parkettboden so stark beschädigt, dass ein Tischler kommen müsste.
Hierzu schrieb ich ja: Ich hoffe, der Fragesteller hat alles schön auf Foto dokumentiert, am besten unter Zeugen.
Denn wie sauber die Küche beim Auszug war, und wie stark beschädigt das Parkett war, lässt sich ja leicht belegen.
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... für solche Fälle leisten sich die Mieter, meine jedenfalls, doch eine private Haftpflicht.
Ersetzt werden muss der angerichtete Schaden, und ob der Vermieter diese Summe gerichtsfest belegen kann, prüft auch die PH.
Und wieso habt ihr malern müssen? Prüfe, ob diese Kosten vom Vermieter zu erstatten sind!
Viel Glück.
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Wir sollten die komplette Wohnung malen 100 qm, war Ansage unseres ehemaligen Vermieters....
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
... na dann bekommt er ja nun von Euch auch die Rechnung. Malern muss bei uns jedenfalls nur der, der laut Mietvertrag unter Beachtung der aktuellen Urteile dafür zuständig ist. Somit muss kein Mieter beim Auszug auf seine Kosten malern.
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... für solche Fälle leisten sich die Mieter, meine jedenfalls, doch eine private Haftpflicht.
Und welche PHV bietet bei (übermäßiger) Abnutzung Versicherungsschutz?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
... was soll das sein, steht jedenfalls nicht in meiner Antwort.
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der angerichtete Schaden
Welcher angerichtete Schaden denn?
Zunächst einmal wäre zu klären, ob solche Dellen im Laminat nicht zur normalen Abnutzung zählen, die der Vermieter nach 5 Jahren hinzunehmen hat.
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Der will euch über den Tisch ziehen. Ist alles Taktik, um die Kaution nicht zurückgeben zu müssen.
Ich hoffe, ihr habt alles fleißig per Fotos dokumentiert, am besten auch zusammen mit Zeugen. Dass die Wohnung bei Auszug 1a war.
1cm große Kratzer im Laminat sind normale Gebrauchsspuren, die der Vermieter auf eigene Kosten reparieren muss.
Wenn er sich weigert, die Kaution voll zurück zu erstatten, nehmt euch einen Anwalt / wendet euch an den Mieterschutzbund. Lasst ihn auf jeden Fall nicht damit durchkommen!
Wenn er was von der Kaution einbehalten will, muss er haarklein nachweisen dass er dazu berechtigt ist (was genau wurde repariert, wie teuer genau war es, Beleg etc.). Er kann nicht einfach willkürlich euer Geld einbehalten.
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Wohnungen sind besenrein zu überlassen, - ist es Laminat oder Parkett?
Bei Laminat ist ein Tischler nicht so der richtge Ansprechpartner. Bei beidem wäre ein Reparaturset angesagt, wenn das nicht sogar in den Bereich der normalen Gebrauchsspuren fällt.
Wenn er die Kaution einbehält oder kürzt bleibt leider nur der Rechtsweg.
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Es ist laminat...ja er hat auf vielen bestanden was ich garnicht kannte wenn man auszieht..ich kannte es nur dass man es besenrein und gemalt hinterlässt...unser ehemaliger Vermieter bestand darauf das die Schränke ausgewischt werden und auch die Fenster und Türen gesäubert werden ..
![](https://images.gutefrage.net/media/user/beangato/1444745840_nmmslarge.jpg?v=1444745840000)
Besprecht das mal im Mieterschutzbund. Der Kratzer ist m. M. ganz normale Abnutzung.
Im Gegenteil: Der Vermieter muss beweisen, dass er dazu berechtigt ist, Teile der Kaution behalten zu dürfen.
Er muss darlegen, warum er eine bestimmte Summe der Kaution behalten musste, z.B. durch entsprechende Handwerkerrechnungen. Dann muss er belegen, dass die Beauftragung dieser Handwerker aufgrund von Mängeln durch die Mieter erfolgen musste (und nicht etwa, weil der Vermieter die Gelegenheit nutzen und die Wohnung modernisieren wollte).
Natürlich ist ein Gerichtsverfahren teuer. Mit entsprechender Rechtschutzversicherung würde ich es aber darauf ankommen lassen, und würde die Chancen als nicht allzu schlecht einschätzen.