Wohnung absagen?

6 Antworten

Klar, informiere den Vermieter schnell mit der Begründung. Er wird Hochachtung vor dir haben und es verstehen. Natürlich ist er enttäuscht, aber du bist noch zu nichts verpflichtet.

solange der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist....

aber fairerweise solltest Du dem Vermieter zeitnah natürlich informieren

Offensichtlich ist ein schriftlicher Mietvertrag durch beide Parteien vorgesehen aber noch nicht ratifiziert. Der Vermieter hat ein Angebot gemacht und du als Mietinteressent hast das Angebot angenommen. Sogar der Mietbeginn ist bereits mündlich vereinbart.

Wenn der Vermieter deine Argumente zur Auflösung des mündlichen Vertrages nicht akzeptiert, dann kannst du nur ordentlich zum 28.02.2022 kündigen und wirst 3 MM bezahlen.

Das hängt davon ab, was genau besprochen wurde und ob man daraus eine beidseitige Willenserklärung für den Vertrag ableiten kann. Dann wäre eventuell schon ein mündlicher Vertrag entstanden und der schriftliche Vertrag nur noch Formsache.

Die Tatsache, dass bereits die Schlüsselübergabe vereinbart ist, kann darauf hindeuten, dass bereits ein Vertrag geschlossen wurde. Denn andersfalls hätte man dafür noch keinen Termin gemacht.

Du solltest also mit dem Vermieter reden und es ihm offen erklären. Je nachdem wie er reagiert sieht man dann weiter.

Ob Alzheimer zu erwähnen so klug ist zu erwähnen, habe ich meine Zweifel. Denn eine Veränderung dahingehend merkt man über längere Zeit schon, das zeigt sich nicht innerhalb von 2 Tagen erst. Der Vermieter könnte es für eine Ausrede halten und hat dann kein Verständnis.

wenn noch nichts unterschrieben ist, hast du auch keine pflichten.

achte aber dennoch drauf, dass ihr das anständig besprecht. man sieht sich immer 2 mal.

und vielleicht willst du in 3-4 jahren wieder ne wohnung von vielleicht der gleichen person. jenachdem wieviele wohnungen die person/gesellschaft in eurem ort hat.