Wohnraumkündigung wegen Falschaussage/Anschwärzen eines Nachbarn, strafbar?

Dingeldei  06.07.2024, 14:04

Was für ein Kündigungsgrund denn ?

markus214 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 14:16

Hallo Dingeldei. Angeblich laute Musik zwischen 22-6 Uhr. Aber ohne Angabe von weiteren Daten. Ich selbst arbeite in der Altenpflege und bin recht häufig auf Nachtschicht

Colopia  06.07.2024, 14:05

Vielleicht teilst du uns mal mit, mit welchen falschen Angaben du dir die Wohnung erschlichen hast?

markus214 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 14:17

:-) guter Einwand : aber ich bin sauber : noch nie Polizeikontakt, positive Schufa, gute Sparsumme und noch nie arbeitslos, und ich arbeite in der Altenpflege,

3 Antworten

Wo willst du denn hin? Wer auch immer seine Wohnung verloren hat, wird dies mit recht getan haben. Der Vermieter wird sich auch ein Bild gemacht haben und hat das Recht zu kündigen, wenn etwas nicht stimmt. Es muss auch bewiesen werden, dass der Nachbar etwas damit zu tun hat


markus214 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 14:09

Ist bewiesen. Wohnung wurde nicht verloren, da liegst du falsch. Deine Antwort war nicht sehr hilfreich

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Der Vermieter kann nur kündigen, wenn zuvor in diesem Fall eine Abmahnung dir zugestellt wurde.

Du kannst aufgrund falscher Aussgen den Nachbarn strafrechtlich anzeigen wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB). Falls dir daraus finanzielle Nachteile erwachsen, kannst von ihm Schadensersatz fordern und zivirechtlich auch einklagen, wenn es notwendig wird. Eventuell kannst du auch Schmerzensgeld fordern und die Klage erweitern.

Schließlich kannst du auch ein Zivilrechtsverfahren anstrengen und auf Unterlassung klagen.

Inwieweit sich das auf die Selbständigkeit des Nachbarn dann auswirkt, kann ich nicht einschätzen.

Da der Grund mit der Musik so noch kein Kündigungsgrund ist macht deine Frage wenig Sinn.

Dumm rumschwärzen ist noch keine Straftat.