Wohnraumkündigung wegen Falschaussage/Anschwärzen eines Nachbarn, strafbar?
Hallo zusammen,
gesetzt den Fall : Vermieter kündigt weil der Nachbar falsche Angaben gemacht hat, Miete wurde immer korrekt bezahlt. Mal angenommen ein Mieter verliert aufgrund dieser Falschaussage/Anschwärzen seine Mietwohnung; kann man den Nachbarn deswegen anzeigen, und macht dieser sich strafbar? Würde sich bei Strafanzeigen und anschließender Verurteilung/Strafverfahren das Ganze auf die Selbständigkeit des Nachbarn auswirken?
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Was für ein Kündigungsgrund denn ?
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Hallo Dingeldei. Angeblich laute Musik zwischen 22-6 Uhr. Aber ohne Angabe von weiteren Daten. Ich selbst arbeite in der Altenpflege und bin recht häufig auf Nachtschicht
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Vielleicht teilst du uns mal mit, mit welchen falschen Angaben du dir die Wohnung erschlichen hast?
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:-) guter Einwand : aber ich bin sauber : noch nie Polizeikontakt, positive Schufa, gute Sparsumme und noch nie arbeitslos, und ich arbeite in der Altenpflege,
3 Antworten
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Wo willst du denn hin? Wer auch immer seine Wohnung verloren hat, wird dies mit recht getan haben. Der Vermieter wird sich auch ein Bild gemacht haben und hat das Recht zu kündigen, wenn etwas nicht stimmt. Es muss auch bewiesen werden, dass der Nachbar etwas damit zu tun hat
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Ist bewiesen. Wohnung wurde nicht verloren, da liegst du falsch. Deine Antwort war nicht sehr hilfreich
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Der Vermieter kann nur kündigen, wenn zuvor in diesem Fall eine Abmahnung dir zugestellt wurde.
Du kannst aufgrund falscher Aussgen den Nachbarn strafrechtlich anzeigen wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB). Falls dir daraus finanzielle Nachteile erwachsen, kannst von ihm Schadensersatz fordern und zivirechtlich auch einklagen, wenn es notwendig wird. Eventuell kannst du auch Schmerzensgeld fordern und die Klage erweitern.
Schließlich kannst du auch ein Zivilrechtsverfahren anstrengen und auf Unterlassung klagen.
Inwieweit sich das auf die Selbständigkeit des Nachbarn dann auswirkt, kann ich nicht einschätzen.
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Da der Grund mit der Musik so noch kein Kündigungsgrund ist macht deine Frage wenig Sinn.
Dumm rumschwärzen ist noch keine Straftat.