Wohnort ummelden für Studium?

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Wenn du umziehst, musst du dich auch ummelden, ganz unabhängig vom Studium. § 17 BMG Abs. 1:

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Und ich bin mir recht sicher, dass, als ich mich immatrikuliert habe, die Uni einen Wohnsitz in der Nähe verlangt hat. Entweder als Haupt- oder Zweitwohnsitz.


Lalala387 
Beitragsersteller
 15.07.2020, 13:30

Perfekt, Dankööo

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