Wohngeld..einmalige Einnahmen? Unterhalt?
Hallo und einen guten Tag
Ich beziehe neben einer Erwerbsunfähigkeitsrente zusätzlich Wohngeld und muss nun einen Folgeantrag stellen...
Das Wohngeldamt will wissen, ob ich einmalige Einnahmen bzw. Unterhalt bekomme. Mein Sohn, den ich sonst nicht in Anspruch nehme, hat mir einmalig Geld zur Überbrückung zwischen der Zeit vom Antragseingang zur Bearbeitung ( 5 Monate ! ) überwiesen, damit ich über die Runden komme. Er hat mir das Geld geschenkt. Und...ab und an ueberweist er mir 50 Euro, damit ich die Tierarztrechnung für meine Katze bezahlen kann.
Nun meine Frage..ist das Unterhalt oder eine einmalige Einnahme, die ich beim Folgeantrag angeben muss? Ich habe Angst, dass mir das Geld abgezogen wird bzw. es mir als Betrug zugeschrieben wird, wenn ich es nicht angebe. Da ich keinerlei Vermögen habe, würde mich das ruinieren.
Danke für hilfreiche Antworten!
3 Antworten
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Wenn dir dein Sohn regelmäßig Geld überweist, dann ist es Unterhalt und anzugeben. Ist es aber unregelmäßig, dann sind es Schenkungen, die du nicht angeben musst.
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Gebe die Zuwendungen an.
Dadurch machst Du nichts falsch.
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Eine laufende Leistung (für das Tier) kann ja rein faktisch keine einmalige Leistung sein.
Geschenke sind aber natürlich Einnahmen.
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Danke für die Antwort, wenn sie auch das Thema etwas verfehlt hat...
Dankeschön...Das hat mir sehr geholfen...