Wohngeld während der Insolvenz möglich?

2 Antworten

Schulden werden beim Wohngeld nicht berücksichtigt, da kommt es auf das Bruttoeinkommen an, wo man wohnt, wie viele Personen zum Haushalt gehören und was diese an Einkommen haben.

Er wird sich bei einer eigenen Wohnung an die Angemessenheitsgrenze nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter halten müssen.

Im Internet einmal eingeben, angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und dazu den Namen der Stadt.

Dann sollte man die sogenannte Bruttokaltmiete finden, also die Grundmiete und kalte Nebenkosten, der Abschlag für Heizkosten kommen dann in tatsächlicher Höhe noch dazu, solange diese als angemessen gelten.

Beim Wohngeld wird der Bruttolohn mit Abzügen (KV, RV, Steuern) zugrunde gelegt. Was er an Schulden hat bzw. wieviel ihn von seinem Einkommen übrig bleibt wird nicht berücksichtigt. Wenn s berücksichtigt werden würde , würde ja der Steuerzahler seine Schulden mit abbezahlen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte