Wohngeld oder Bafög?

1 Antwort

Kann man sich nicht aussuchen !

Wenn ihr beide dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - oder BAB - hättet, dann besteht selbst bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen kein Anspruch auf Wohngeld.

Selbst wenn man also Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum ist und über das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen verfügen würde, wäre man von Wohngeld ausgeschlossen.

Nur wenn einer von euch dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - oder BAB - hat, ihr einen gemeinsamen Haushalt bildet und über das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen verfügen würdet, könnte ein Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde bestehen.

Beim Wohngeld würde dann natürlich auch das Einkommen des Partners bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs berücksichtigt.

Solange ihr nicht verheiratet seid, spült das Einkommen des Partners beim Bafög - keine Rolle, sondern nur das der Eltern, von dem der Bafög - beantragt.