Wohngeld mit Minijob?

1 Antwort

Du verwechselst hier Wohngeld von der Wohngeldbehörde mit Bürgergeld vom Jobcenter !

Wenn deine Eltern kein Erwerbseinkommen haben, kann kein Anspruch auf Wohngeld bestehen, denn dafür ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.

Das ist aber positiv für dich, denn beim Wohngeld hättest Du als Kind unter 25 Jahren wohnhaft bei den Eltern auf Erwerbseinkommen nur einen pauschalen monatlichen Freibetrag von 100 Euro.

Der Rest würde bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt.

Beim Bürgergeld darf ein Kind derzeit unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent im Monat bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Muss aber dennoch beim Jobcenter gemeldet und nachgewiesen werden.

Wenn Du also nicht mehr als 538 Euro Brutto verdienst und aufs Konto Netto ausgezahlt bekommst, wird derzeit gar nichts angerechnet, die Eltern würden also weiter das bekommen was sie derzeit erhalten.

Würde das Bruttoeinkommen höher ausfallen, kämen zu diesem erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen weitere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Geht das Kind noch zur Schule, darf es in den Ferien sogar unbegrenzt verdienen.