Wohngeld?

4 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Solange sie noch bei euch gemeldet ist, zählt sie und ihr Einkommen zum Haushalt und Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen.

Entsprechend würde ihr Bafög - wenn ich mich nicht irre zur Hälfte vom Bafög - Betrag den sie bekommt als Einkommen bei der Berechnung deines Wohngeldes berücksichtigt.

Zieht sie aus, musst Du das der Wohngeldbehörde unaufgefordert melden und einen Nachweis in Kopie einreichen, dann muss der mögliche Anspruch auf Wohngeld neu berechnet werden, denn dann ist es ja eine Person weniger im Haushalt.

Sie selber hätte dann in eigener Wohnung eine höhere Pauschale für die Warmmiete von ich denke derzeit noch 360 Euro, könnte aber auch schon bei 380 Euro liegen.

Wenn sie Bafög - bekommt oder nur dem Grunde nach Anspruch darauf hätte, also nur nicht bekommen würde weil die Eltern ein zu hohes Einkommen haben oder sie selber bzw.zu viel Vermögen ( bis zu 15.000 Euro dürfte sie haben ), dann wäre sie selber in eigener Wohnung von Wohngeld ausgeschlossen.


Wo ist sie gemeldet. Bei euch? Dann ist sie beim Wohngeldantrag mit anzugeben.


system1818 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 22:21

Sie möchte in neuer Wohnung ummelden.

Sie zieht doch aus und ist dann nicht mehr bei euch als Erstwohnsitz gemeldet?

Somit würde man Wohngeld ohne die Tochter als ein Teil des Haushalts berechnen und ausschütten. Das denke ich.

Von Experte isomatte bestätigt

Sie ist dem Grunde nach BAföG berechtigt und damit hat sie keinen Anspruch auf Wohngeld.