Wohnen auf pachtland?
Hallo , mir wurde eine Laube auf einem Garten pachtgrundstück angeboten
Nun stellt sich mir die Frage ob man dieses als erst wohnsitz anmelden kann? Bzw das ganze Jahr dort leben könnte?
Grundstück ist groß genug sowie auch die Laube von 60qm (ist ja nicht kleiner als ne normale 60qm Wohnung
Das Grundstück hat 1000qm
In kleingartenanlagen ist dauerhaftes wohnen verboten , aber wie verhält sich das bei einem pachtgrundstück ? Muss was bestimmtes beachtet werden ? Google konnte mir keine schlüssige Antwort liefern
Grüße
3 Antworten
Genau kann man das nicht sagen. Es gibt Fälle wo dies möglich ist aber in der Regel nicht.
Grund: Die Stadt muss sicherstellen dass die Infrastruktur auf Bauerwartungsland vorhanden ist. Wasser Strom aber auch Telefon etc. Dabei genügt es nicht, dass Wasser vorhanden ist, sondern auch der notwendige Druck.
Dazu kommt, dass auch der Postbote Zeitungsausträger etc. die Wohnung versorgen muss. Dazu kommen ggfs. noch Straßenanbindung.
Aus diesen Gründen ist das Wohnen nur auf Bauland zugelassen ist.
Wenn es sich um Bauland handelt, dann muss die Laube auch noch diverse Voraussetzungen für Wohnhäuser erfüllen. Dazu gehlrt nicht nur die Toilette sondern auch Brandschutz Bestimmungen ua.
Die Auflagen sind so hoch, dass es normalerweise nicht zulässig ist.
Hast du etwas erreicht - und evt immer noch die Idee konntest diese aber nicht umsetzen?
Nur so eine spontane Idee - evt könntest du es durchbekommen, dass dieses Grundstück als Campingplatz anerkannt wird. Hier wäre eine Ausnahme möglich.
Du könntest es dann als Zweitwohnsitz versuchen und den Erstwohnsitz bei Verwandten (postadresse). Schwer durchzusetzen aber eine denkbare Variante.
Hat Dein Pachtland eine (meldefähige) Adresse?
= frag bei der Meldebehörde, das ist Deine Gemeinde, an...
Meldetechnisch wärst Du aber im Zweifel dann halt wohnsitzfrei/obdachlos...
= wenn Dir das praktisch (Beruf, Postadresse etc.) keine Probleme bereitet...
was anderes ist es aber mit so Dingen wie Anschlusszwang an Kläranlage, Heizung usw. = wenn da irgendwas nicht so erlaubt ist, wie Du es lösen könntest, kann es sehr schnell gehen mit echter Obdachlosigkeit (wenn eine Behörde Dir irgendwas davon verbietet bzw. Dein "Wohnen" unterbindet, wenn x oder y nicht erfüllt ist...)
= also wieder: erkundige Dich bei Deiner Gemeinde/Stadt...
Ein "Laube" definiert sich dadurch, dass sie "nicht dauerhaft bewohnbar sein darf".
Somit ist die Antwort Nein, du darfst es nicht.
In dem Moment wo du es dürfen würdest, wäre es keine Laube auf einem Gartengrundstück sondern ein genehmigtes Wohngebäude.
Diese wiederum dürfen nur in ausgewiesenen Wohngebieten erstellt werden.
Lauben mit 60qm Grundfläche sind im Übrigen auch genehmigungspflichtig. Da stellt sich die zweite Frage ob diese Laube überhaupt dort stehen darf wo sie steht.
Wenn man nun anfängt in der Sche...e zu rühren, kann es sein, dass es anfängt zu stinken.
... in Bezug auf Anfragen bei der Baubehörde. Mit dem Ergebnis --> illegale Bauten, Strafanzeige, Abrissverfügung usw.
Muß man bei der Gemeinde erfragen.