Wodurch unterscheidet sich die Rechnung vom Kassenbon?

5 Antworten

Nimm Dir mal einen Kassenbon von irgendeinem Supermarkt wie bspw. Aldi. Und dann lies Dir mal das Gesetz, genauer § 14 Abs. 4 UStG durch. 

In dem Fall wird Dir auffallen, dass der Kassenbon keine Rechnung ist, weil gesetzlich geforderte Mindestangaben fehlen.

Der Kassenbon kann aber dennoch als Rechnung (sog. Kleinstbetragsrechnung) anerkannt, wenn die Anforderungen nach § 33 UStDV erfüllt sind.

Der Kassenbon - insofern aus Thermopapier - sollte kopiert werden wegen der Aufbewahrungspflichten.

Wenn die Verkäuferin den Kassenbon zusätzlich unterschreibt, erfüllt er die Voraussetzungen der Quittung nach § 368 BGB.

Lies Dir auch den Wikipedia-Beitrag durch.

Xipolis: Dann wäre er aber auch nicht vorstreuerabzugsberechtigt und nur beim Umsatz von 17500 Euro im Kalenderjahr


Xipolis  08.10.2016, 18:33

Diese Antwort gehört zu meinem Kommentar auf Deine Antwort vom 06.10.2016, oder?

Leider falsch, denn dies steht auf vielen Kassenbons auch drauf. Und es gibt sogar Rechnungen, auf denen das nicht drauf steht, nämlich wenn die Kleinunternehmerregelung genutzt wird oder bei Auslandsrechnungen (aber auch da gibt es Ausnahmen).

Das was Du hier in dieser Antwort geschrieben hast, ist sachlich richtig in Bezug auf die Kleinunternehmerregelung, wobei die Grenze für den tatsächlichen Umsatz im Vorjahr gilt.

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Eine richtige Rechnung ist für Unternehmen wichtig, da diese die Umsatzsteuer (für das Unternehmen: Vorsteuer) geltend machen können. Dafür braucht er mehr Informationen (SteuerID, Rechnungsnummer, Lieferdatum...) die nicht zwingend auf einem Kassenbon zu finden sind. 

Ein Kassenbon ist eine reine Information für den Kunde, das sein Einkauf bezahlt wurde.


Xipolis  08.10.2016, 18:36

Dennoch kann der Kassenbon gelegentlich als Rechnung ausreichen. Wobei Deine Antwort schon als ausreichend oder besser betrachtet werden kann. ;-)

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Hayy

Kassenbon: Ein beleg zum Gekauften. In diesem moment hat der Kunde bereits bezahlt.

Rechnung: Ein Einzahlungsschein. Der Kunde möchte später über einen einzahlungsschein / über e-banking bezahlen.

MFG Näät


Xipolis  07.10.2016, 01:12

Sorry, aber für seine Prüfung wäre diese Antwort mangelhaft.

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Auf einer Rechnung wird die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen. Das ist beim Kassenzettel nicht der Fall


Xipolis  07.10.2016, 01:15

Leider falsch, denn dies steht auf vielen Kassenbons auch drauf. Und es gibt sogar Rechnungen, auf denen das nicht drauf steht, nämlich wenn die Kleinunternehmerregelung genutzt wird oder bei Auslandsrechnungen (aber auch da gibt es Ausnahmen).

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Quizzfrage 
Beitragsersteller
 06.10.2016, 21:08

Der Mehrwertsteuersatz oder der Betrag?

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momo150570  06.10.2016, 21:11
@Quizzfrage

Rechnungssumme, Mehrwertsteuersatz, Mehrwertsteuerbetrag, Gesamtsumme

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