Wo Umzugskosten in Elster eingeben?

2 Antworten

im elster help-portal steht man soll es bei Anlage N -> Weitere Werbungskosten
Da zwischen ist noch Sonstiges (z.B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)

Genau da gehören sie hin, allerdings nur wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.

Ein privat veranlasster Umzug lässt sich nicht von der Steuer absetzen.

Die Zeilennummer hat sich im Vergleich zu 2022 (der Hilfeartikel bezieht sich auf die Vordrucke für 2022 und außerdem auf beschränkt steuerpflichtige Personen und nicht auf unbeschränkt steuerpflichtige Personen) geändert, weil die Anlage N zum Jahr 2023 überarbeitet worden ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

chandler222 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 09:00

Ja, der Umzug war schon beruflich bedingt.Habe es dann jetzt bei den sonstigen Werbungskosten mit eingetragen.Ist halt etwas verwirrend, wenn das nicht zusammenpasst. Aber dann habe ich wohl die falsche Hilfe rausgesucht.
Danke dir :)

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2strabag  25.07.2024, 08:39

Naja, auch ein privat veranlasster Umzug kann ggfs ein wenig Steuern sparen.
Es können dabei haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen entstanden sein.

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Mungukun  25.07.2024, 09:01
@2strabag

Das ist mir bewusst. Hier geht es nicht um haushaltsnahe Dienstleistungen, sondern um Werbungskosten in der Frage.

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Giota210  25.07.2024, 22:13
@2strabag

Du hast natürlich Recht, dass es auch zu Aufwendungen nach §35a EStG kommen kann.

Aber ich hab die Frage auch so verstanden, als wenn es um WK gehen würde 🤔

In Anlage N, aber wo genau?
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2strabag  26.07.2024, 09:23
@Giota210

Sehe Sie, und genau deswegen ist es so vorgesehen, dass Finanzbeamte und -beamtinnen keine Steuerberatung machen dürfen.

Es wird von beiden Finanzbeamten richtigerweise darauf hingewiesen, dass evtl. keine Werbungskosten vorliegen könnten, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien.

Es wird aber nicht auf die Tatbestandsmerkmale des § 35a EStG hingewiesen, die dann sehr wahrscheinlich erfüllt wären.

Und das ist einfach eine Schlechtberatung, für die ein Steuerberater höchstwahrscheinlich seine Vermögenschadenhaftversicherung in Anspruch nehmen müsste, wenn er den Schaden nicht doch lieber aus eigener Tasche bezahlt.

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Sind die Umzugskosten beruflich veranlasst gehören sie zu den Sonstigen Werbungskosten gem Anlage N

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

2strabag  25.07.2024, 08:39

Naja, auch ein privat veranlasster Umzug kann ggfs ein wenig Steuern sparen.

Es können dabei haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen entstanden sein.

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anTTraXX  25.07.2024, 09:32
@2strabag

Das ist mir bewusst, hier ging es um Werbungskosten und nicht um §35a

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2strabag  25.07.2024, 20:43
@anTTraXX

Es ging darum, ob man eine Umzug steuerlich berücksichtigen kann.
Von Werbungskosten war nicht die Rede.

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