Wo Umzugskosten in Elster eingeben?
Hallo,
ich mache gerade meine Steuererklärung für letztes Jahr. Da bin ich auch umgezogen und möchte das in die Steuererklärung mit eintragen.
In Anlage N, aber wo genau?
https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=help_est_ufa_12_2022#nWeiterWK
im elster help-portal steht man soll es bei Anlage N -> Weitere Werbungskosten Zeile 47-49 eintragen
In Anlage N -> Weitere Werbungskosten habe ich aber nur Zeile 64 (Fähr- und Flugkosten bei Wegne zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sowie Zeile 67 (Summe).
Da zwischen ist noch Sonstiges (z.B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)
Oder was bedeutet Zeile 47-49?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
im elster help-portal steht man soll es bei Anlage N -> Weitere Werbungskosten
Da zwischen ist noch Sonstiges (z.B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)
Genau da gehören sie hin, allerdings nur wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
Ein privat veranlasster Umzug lässt sich nicht von der Steuer absetzen.
Die Zeilennummer hat sich im Vergleich zu 2022 (der Hilfeartikel bezieht sich auf die Vordrucke für 2022 und außerdem auf beschränkt steuerpflichtige Personen und nicht auf unbeschränkt steuerpflichtige Personen) geändert, weil die Anlage N zum Jahr 2023 überarbeitet worden ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, der Umzug war schon beruflich bedingt.Habe es dann jetzt bei den sonstigen Werbungskosten mit eingetragen.Ist halt etwas verwirrend, wenn das nicht zusammenpasst. Aber dann habe ich wohl die falsche Hilfe rausgesucht.
Danke dir :)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sehe Sie, und genau deswegen ist es so vorgesehen, dass Finanzbeamte und -beamtinnen keine Steuerberatung machen dürfen.
Es wird von beiden Finanzbeamten richtigerweise darauf hingewiesen, dass evtl. keine Werbungskosten vorliegen könnten, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien.
Es wird aber nicht auf die Tatbestandsmerkmale des § 35a EStG hingewiesen, die dann sehr wahrscheinlich erfüllt wären.
Und das ist einfach eine Schlechtberatung, für die ein Steuerberater höchstwahrscheinlich seine Vermögenschadenhaftversicherung in Anspruch nehmen müsste, wenn er den Schaden nicht doch lieber aus eigener Tasche bezahlt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Sind die Umzugskosten beruflich veranlasst gehören sie zu den Sonstigen Werbungskosten gem Anlage N
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Naja, auch ein privat veranlasster Umzug kann ggfs ein wenig Steuern sparen.
Es können dabei haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen entstanden sein.
Naja, auch ein privat veranlasster Umzug kann ggfs ein wenig Steuern sparen.
Es können dabei haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen entstanden sein.