Wo kann man sich über leher beschweren?

3 Antworten

Der Lehrer wird in jedem Fall bei einer Beschwerde erfahren das du es warst, da er ja nur dir die Note verwährt.

Also ich würde zuerst ´mal den Lehrer fragen, wann ich meine zweite Prüfung nachholen darf - oder weshalb denn nicht.

Der Lehrer ist verpflichtet dir deine mündliche Note mitzuteilen. Merke dir seine Gründe, warum er es nicht machen will. Und damit gehst du zur Schulleitung - wie zu einem Richter über euch beide - und erklärst sachlich dein Problem.

  • Wenn dir das bestens gelingt, bist du für die Arbeitswelt erwachsen geworden.
  • Wenn du dies verstanden hast, verstehst du auch, dass eine sinnlose Beschwerde in der als Schüler untergeordneten Stellung zum Eigentor wird.

Yannik932007 
Beitragsersteller
 16.03.2022, 15:28

Ich habe ja die mündliche bereits gemacht bloß möchte er mir die Note nicht nennen und jedem anderen schon nur weil ich die letzten beiden Vokabeltests nicht dabei hatte weil er sich die Noten nicht notiert hat

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Skoph  16.03.2022, 15:37
@Yannik932007

Na dann, frage ihn doch einfach wieder.

Und wenn er sie dir wieder nicht sagt, dann frage ihn, AN WEN SOLL ICH MICH DENN JETZT WENDEN, damit du deine Note endlich erfährst. Er weiß ja, dass er schulrechtlich verpflichtet ist, sie dir "schnellstens" zu sagen! Vielleicht sagt er dir dann einen Termin zum Treffen.

Wenn er nichts sagt, dann geh sofort zur Schulleitung und berichte sachlich und genau dein Problem. Die Schulleitung wird deinen Lehrer sofort befragen, was da los ist!

Es gibt nämlich auch Lehrer*innen, die wie Schüler*innen auf der Abschussliste der Schulleitung stehen - wegen nachweislicher Faulheit oder auch steter Pflichtverletzung!

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MordmitFolgen  09.06.2022, 10:45

Ich hatte das selbe Problem, wir haben uns als Klasse zusammengeschlossen, mit ihm und unserem Klassenlehrer geredet, und die Sache geklärt. Bei einem Einzelfall kannst du zur Schulleitung gehen, und dort sagen, dass du gerne anonym bleiben würdest

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Hey,

Beim Lehrer direkt. Wenn das nichts bringt, dann bei der Schulleitung

LG