Wo kann ich mich verstecken?
Hallo liebe Community,
ich besuche die 8. Klasse und habe einen Unterrichtsauschluss bekommen. 1 Woche lang, und jetzt alles nochmal in vorne (bitte liest es) Ich kam ins Klassenzimmer rein und da sagte mein Klassenlehrer das ich zum Rektor gehen soll weil ich eine Lehrerin massiv beleidigt habe. Bin dann gegangen sagte der Rektor das ich Sie als Kurwa ) bezeichnet hatte, ich dachte mir WTF ich war das nicht aber er glaubte mir einfach nicht und hab jetzt 1 Woche einen Unterrichtsauschluss bekommen.
Und jetzt zur Sache. Wenn ich das meine Eltern erzähle bin ich am A und alles wird abgenommen. Heute hab ich so getan als ging ich in die Schule bin aber in die Moschee gegangen da wir Montags immer 11:20 haben Rest bis 13:00 .. Könnt ihr mir vielleicht sagen wo ich 4 Tage hin kann und mich keiner erwischt :( Danke
6 Antworten
die beste möglichkeit ist einfach es deinen eltern zu sagen sie bring dich ja nicht um und was ist schon dabei wen dir deine sachen vieleicht für ne woche abgenommen werden musste schon mal um die 2 oder 3 jahre ohne technik leben und es ist nicht so schlimm
Hallo AnonymerBube,
was du schreibst, glaube ich nicht. Das geht nämlich überhaupt nicht:
Nach allen Schulgesetzen ist ein solcher Schulausschluss eine Schulordnungsmaßnahme, die von der Klassenkonferenz beschlossen wird und vom Schulamt genehmigt werden muss. Dazu werden Schüler und Eltern schriftlich benachrichtigt und in der Konferenz angehört.
nicht Schulauschluss sondern Unterricht. Bei einem Schulauschluss ist es bei uns do das man von der Schule rausgeschmissen wird und bei U Auschluss darf man 1-3 Wochen nicht in die Schule
Hallo AnonymerBube,
dann mal genau:
ASchO NW § 14
(2) Folgende Ordnungsmaßnahmen können angewandt werden:
1. der schriftliche Verweis (§ 16),
2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe (§ 17),
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu
zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen (§ 18),
4. die Androhung der Entlassung von der Schule (§ 19 Abs. 1),
5. die Entlassung von der Schule (§ 19),
6. die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes
(§ 20 Abs. 1),
7. die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes (§ 20).
Da gilt dann aus § 18:
Ausschluss vom Unterricht
(1) Über den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen oder von sonstigen Schulveranstaltungen beschließt ein Ausschuss der Klassenkonferenz,....... Mitglieder des Ausschusses sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Schülerin oder den Schüler unterrichten. Die Vertretungen der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schüler
nehmen mit beratender Stimme an der Sitzung teil, soweit die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler oder deren Erziehungsberechtigte nicht widersprechen (§ 9 Abs. 5 SchMG).
Hallo, sag es einfach deinen Eltern. Du kannst ja ihnen auch sagen, dass du sowas nicht gesagt hast (was ja auch stimmt), dann können deine Eltern auch mit dem Rektor sprechen, denn sowas darf er nicht einfach machen.
ja das ist ne gute idee sag einfach deinen eltern sie sollen mit den rektor sprechen und dan wird alle geklärt!
Wir haben nur 1 Vertrauenslehrer und der ist mein Klassleiter hab eh genug von ihm
Meine Eltern glauben mir das eh wieso nicht ich wurde seit der 6 immer beschuldigt :(
Erkläre es ihnen am besten in einem ruhigen Ton, sie müssen dir ja glauben, weil du ihr Kind bist und du kannst ja auch mit einem Vertrauenslehrer sprechen oder frag auch deinen Rektor welchen Lehrer du anscheinend beleidigt hast. Wenn du den Lehrer kennst, kann es auch daran liegen, dass er dich nicht mag?
Müssen den Unterrichtsausschluss nicht eigentlich deine Eltern unterschreiben?
Doch. habe aber vieles gefälscht das wollen die aber bestimmt nicht
tja, an deiner stelle würde ich möglichst schnell das land verlassen. glg tobi
nicht nur abgenommen. schlimmer...