WO KANN ICH MEINE ÜBER 30 JAHRE ALTE KRANKENAKTE ANFORDERN?
4 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
wahrscheinlich gar nicht. Die Aufhebungspflicht ist abgelaufen.
Ich würde sagen, wenn, dann bei dem behandelden Arzt oder Krankenhaus.
Lediglich
Aufzeichnungen über Behandlungen mit radioaktiven
Stoffen und ionisierenden Strahlen
und
Aufzeichnungen über Röntgentherapie
müssen 30 Jahre aufbewahrt werden, bei allen anderen Untersuchungen ist die Aufbewahrungspflicht deutlich kürzer.
Die Akten werden also schon lange nicht mehr vorhanden sein.
Wofür brauchst du sie denn um Zeit nachzuweisen.