Wo in Deutschland sind Himmelslaternen erlaubt?

2 Antworten

Brauche ich für die Himmelslaternen eine Aufstiegserlaubnis und ist die Nutzung in Deutschland erlaubt?

Nach §16 Abs.4 Luftverkehrsordnung bedürfen Himmelslaternen einer

Aufstiegserlaubnis und können daher in Deutschland nicht ohne Erlaubnis

eingesetzt werden. In der Nähe von Flugplätzen (jedenfalls in einem

Umkreis von 1,5 km sowie einem größeren Radius bei regionalen (15-20 km)

und internationalen Flughöfen (50 km) dürfen die Himmelslaternen nicht

steigen. Besonders im Falle von Massenaufstiegen (mehr als 50

Himmelslaternen) benötigen Sie eine Genehmigung des DFS (Deutsche

Flugsicherung GmbH). Bei Unsicherheit über den Startplatz informieren

Sie sich daher bitte zwingend vor dem Start darüber ob sich ein

Flugplatz oder Flughafen in der Nähe befindet und der Aufstieg der

Himmelslaternen an dem gewünschten Ort erlaubt ist. Bei Bedarf erhalten

Sie nähere Auskünfte bei der Deutschen Flugsicherung GmbH () oder stellen Sie einfach und bequem an 365 Tagen im Jahr mindestens 8 Werktage vor dem Start einen kostenlosen Onlineantrag für Ballons bei dem DFS oder per email: ballon@dfs.de

Für oben genannte Ausnahmefall ist Herr Andreas Miltner ein kompetenter

Ansprechpartner in der DFS Zentrale in Langen/ Frankfurt am Main, Tel:

+49 (0) 6103/ 7071313 E-Mail: andreas.miltner@dfs.de

Der Gebrauch von Himmelslaternen im europäischen Ausland (außerhalb Deutschlands) muss von Ihnen selbst abgeklärt werden.

Baden-Württemberg

Eine Erlaubnis des Aufsteigens der Himmelslaternen kann im Bundesland

Baden-Württemberg nicht erteilt werden und der Einsatz ist verboten.

Bayern

In Bayern ist nach der Bayerischen Brandschutzverordnung Art. 19 das
Aufsteigen von unbemannten Flugballons mit festen oder flüssigen
Brennstoffen verboten.

Berlin

Die Genehmigung, welche erforderlich ist, wird in der Regel nicht erteilt.

Hessen sowie Thüringen

Eine Verordnung liegt derzeit für eine Verbot noch nicht vor, allerdings
wurde angekündigt, dass diese in Kürze in Kraft treten wird.

Mecklenburg-Vorpommern

Ebenfalls wird im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern keine luftrechtliche
Erlaubnis für ein Aufsteigen von Himmelslaternen erteilt.

Niedersachsen

Seit dem 1. Mai 2009 ist der Gebrauch in Niedersachsen ebenfalls untersagt.

Nordrhein-Westfalen

Für die Regierungsbezirke und Ballungsgebiete Düsseldorf und Köln kann
eine Erlaubnis des Aufsteigenlassens der Himmelslaternen nicht erteilt
werden. Ab dem 18. Juli 2009 ist im ganzen Bundesland der Einsatz
verboten.

Rheinland-Pfalz

Seit dem 1. September ist das Austiegen lassen von Himmelslaternen auch in in Reinland Pfalz verboten.

Sachsen

Seit dem 1. September 2009 ist der Einsatz von Himmelslaternen in Sachsen verboten.

Saarland

Seit Oktober 2009 ist das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen verboten

Sachsen-Anhalt

Im Bundesland Sachsen-Anhalt ist seit dem 23. April 2009 der Gebrauch verboten.

Schleswig-Holstein

Ab dem 28. August 2009 ist der Gebrauch im Bundesland Schleswig Holstein untersagt.

Thüringen

Seit Oktober 2009 ist ein Verbot für das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen in Thüringen wirksam

Mehr zu den Verboten von Himmelslaternen in den einzelnen Bundesländern hier.


oxxMRSxxo 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 17:16

Schade :( aber vielen Dank

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Meines Wissens ist es ganz verboten sorry😔


oxxMRSxxo 
Beitragsersteller
 17.04.2016, 17:16

schade:(

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