Wird so etwas im Führungszeugnis erwähnt?
Also ich habe vor 2 Jahren einen Freund mein Auto fahren lassen,er hatte keinen Führerschein (ich weiß das es blöd war!). Ich musste deswegen nicht vor Gericht. Ich war bei einer Sozialhilfe oder Ähnliches. Für Jugendhilfe in Strafsachen. Mit ihr habe ich dann einen Betrag ausgemacht, (ich weiß nicht mehr genau wie viel, glaube 200/250 Euro). Den ich an eine Soziale Organisation überwiesen habe und die Sache war somit geklärt. Ich konnte mich damals zwischen Sozialstunden und der Überweisung des Betrages entscheiden. Und habe das Geld gewählt.
Ich wollte mich jetzt gerne als Au Pair bewerben und brauche dafür ein Führungszeugnis ohne Einträge. Wird sowas im Führungszeugnis trotzdem eingetragen?
Und was wird allgemein dort eingetragen?
LG
1 Antwort
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Da Du damals noch jugendlich warst, erfolgt kein Eintragung im Bundeszentralregister, höchstens im Erziehungsregister. Es kann sein, dass von Dir evtl. ein erweitertes Führungszeugnis gefordert wird. Dann würden auch kinderschutzrelevante Verurteilungen drin stehen.
Wenn da noch nichts passiert ist - davon gehe ich aus - ist Dein Führungszeugnis frei.