Wird so etwas im Führungszeugnis erwähnt?

1 Antwort

Da Du damals noch jugendlich warst, erfolgt kein Eintragung im Bundeszentralregister, höchstens im Erziehungsregister. Es kann sein, dass von Dir evtl. ein erweitertes Führungszeugnis gefordert wird. Dann würden auch kinderschutzrelevante Verurteilungen drin stehen.

Wenn da noch nichts passiert ist - davon gehe ich aus - ist Dein Führungszeugnis frei.