Wird mir mein Bafög gestrichen?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Beschäftigung. Zurzeit bin ich Studentin regulär 20h + studentischer Krankenversicherung. Durch eine Freundin ist mir die Dolmetscher Tätigkeit bekannt geworden. Ich habe mich mit der Agentur unterhalten und sie meinte ich müsste mich, um eine Beschäftigung bei Ihnen zu tätigen, als freiberuflich melden. Ich beherrsche meine Muttersprache sehr gut und könnte damit Dolmetschen. Laut dem Chef gab es nicht viele Aufträge für meine Sprache. Max 20h im Monat.
Wenn ich dieser Tätigkeit neben meinem Werkstudentenjob nachgehen würde, hat das Folgen auf meinen Bafög?
Ich wohne nicht mehr zuhause, aber unterstütze meine Familie trotzdem Finanziell.
Was kommt hier auf mich zu? Müsste ich meine Versicherung wechseln?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
man kann nur eine Sache Vollzeit machen. Alles, was über 20 Std/Woche ist, ist Vollzeit (man geht von einer 40Std-Woche aus).
Würdest du also 20 Stunden/Woche Werkstudent sein und dann noch 5 Std/Woche dolmetschen, dann bist kein Vollzeitstudent mehr. Das hat Auswirkungen auf die studentische Krankenversicherung, Kindergeld etc.
Ist möglich, aber hat eben Nachteile. Ob sich diese Nachteile lohnen oder du einfach nur noch 15Std/Woche als Werkstudent arbeitest, musst du für dich selbst mal nachrechnen.
Das Problem wird aber die KV sein. Als Werkstudent bist du nicht über den AG versichert, freiberuflich auch nicht. Du müsstest also den sehr teuren Tarif zahlen für deine KV. Das wird sich finanziell wohl null lohnen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Nach meiner Kenntnis darfst Du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sonst kannst Du deinen Status als Student verlieren und somit unter 25 wohlmöglich auch den Anspruch auf Kindergeld.
Die Beschäftigung wäre natürlich zu melden, man darf ohne Anrechnung auf Bafög - im Monat nur 520 Euro Brutto verdienen bzw.im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten bis zu 6240 Euro Brutto.