Wird mir mein Bafög gestrichen?

2 Antworten

Hallo,

man kann nur eine Sache Vollzeit machen. Alles, was über 20 Std/Woche ist, ist Vollzeit (man geht von einer 40Std-Woche aus).

Würdest du also 20 Stunden/Woche Werkstudent sein und dann noch 5 Std/Woche dolmetschen, dann bist kein Vollzeitstudent mehr. Das hat Auswirkungen auf die studentische Krankenversicherung, Kindergeld etc.

Ist möglich, aber hat eben Nachteile. Ob sich diese Nachteile lohnen oder du einfach nur noch 15Std/Woche als Werkstudent arbeitest, musst du für dich selbst mal nachrechnen.

Das Problem wird aber die KV sein. Als Werkstudent bist du nicht über den AG versichert, freiberuflich auch nicht. Du müsstest also den sehr teuren Tarif zahlen für deine KV. Das wird sich finanziell wohl null lohnen.

Nach meiner Kenntnis darfst Du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sonst kannst Du deinen Status als Student verlieren und somit unter 25 wohlmöglich auch den Anspruch auf Kindergeld.

Die Beschäftigung wäre natürlich zu melden, man darf ohne Anrechnung auf Bafög - im Monat nur 520 Euro Brutto verdienen bzw.im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten bis zu 6240 Euro Brutto.