Wird man es merken?

4 Antworten

 ist jetzt auf die grandiose Idee gekommen, sein Kennzeichen von seiner 125er auf die 701 zu montieren

Fahren ohne die entsprechende Fahrerlaubnis, zudem dann Fahren ohne Versicherungsschutz, obendrein offensichtlicher Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung (da das Fahrzeug ja nicht angemeldet wurde und dafür auch keine Kraftfahrzeugsteuer bezahlt ist).....

Das wird teuer. Und seinen Schein kann er für einige Zeit dann abschreiben.

 Wird man es überhaupt merken?

Allein schon der Klang von 700ccm ist doch ein deutliches Zeichen, dass es keine 125ccm sind. Da muss man schon taub sein, um den Unterschied nicht zu merken. Das fällt in jeder Routine-Verkehrskontrolle auf.

Ja, wird man. Dein Freund macht sich strafbar und kann den Führerschein vergessen.

§ 21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

§ 22 StGB, Kennzeichenmissbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

1. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,

2. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,

3. das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt, wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Wie war das noch gleich mit den nicht allzu hellen Kerzen auf der Torte?

Da wäre ich vorsichtig. Es gibt im öffentlichen Raum heute sogenannte intelligente Kameras, die nicht nur das KfZ-Kennzeichen scannen und mit einer Datenbank abgleichen, sondern auch noch andere Merkmale überprüfen, wie etwa die Farbe des Fahrzeugs (z.B. auf Autobahnen kommt ein solches System zum Einsatz). Stimmt die Farbe des aufgenommenen Fahrzeugs nicht überein mit den Farbangaben in der Datenbank zum entsprechenden Kennzeichen, schlägt das System einen Alarm. Autodiebe etwa sind deshalb heute vorsichtiger geworden, wenn sie ein Kennzeichen stehlen und an einem Fluchtfahrzeug anbringen: Sie schauen darauf, dass ein gestohlenes Kennzeichen von einem Fahrzeug stammt, welches exakt gleich aussieht wie das entwendete Fluchtfahrzeug.

Und natürlich ist die Chance auch sonst recht hoch, erwischt zu werden. Gerade kommende Woche ist wieder Blitzmarathon, und es wird dann intensive Verkehrskontrollen geben, wie ich gestern in den Nachrichten erfahren habe.

Wenn Du erwischt wirst, gibt das nicht mehr einfach nur ein Bussgeld, sondern Du kriegst ein ordentliches Strafverfahren, d.h. Du musst Dich vor der Justiz verantworten und irgend ein Richter wird über die Strafe befinden. Es wird sehr teuer und Du wirst danach für längere Zeit überhaupt keine Fahrzeuge mehr lenken dürfen.

davegarten  13.04.2024, 10:42

Ausserdem hat das Fahrzeug, an welchem der Kollege das Kennzeichen illegal anbringen will, keinen Versicherungsschutz. Wenn Du damit einen Unfall machst, kann der Haftpflichtversicherer Regress gegen Dich nehmen. Es bedeutet, dass Du am Schluss dazu verurteilt wirst, sämtliche Schäden an Fremdfahrzeugen und Personen finanziell selbst zu tragen. Mehrere tausend bis zehntausende Euro können bei einem Unfall schnell zusammenkommen.

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Chrissi948 
Fragesteller
 13.04.2024, 10:50
@davegarten

Aber man müsste ja sowieso alles zahlen, wenn man ohne Führerschein unterwegs ist, oder nicht? Da spielt die Versicherung dann auch keine Rolle mehr 🤣

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davegarten  13.04.2024, 23:05
@Chrissi948

Im Normalfall ist es sicher so, dass die Versicherung Dir keine Leistungen auszahlen wird. Die Frage ist noch, was mit der anderen Partei passiert, die unverschuldet in einen von Dir verursachten Unfall verwickelt wurde, z.B. ein Autofahrer, dem Du mit einem versicherten Motorrad, aber ohne den notwendigen Führerschein, ins Heck geprallt bist. Für die geschädigte Partei macht es einen Unterschied, ob Du grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung hattest oder ob das Fahrzeug überhaupt nicht versichert war.

Wenn Dein Fahrzeug versichert ist, dann wird Deine Haftpflichtversicherung der geschädigten Partei auf jeden Fall den ganzen Schaden bezahlen müssen; die Versicherung wird allerdings nachher Regress nehmen und Dich auffordern, diese Schadensumme ihr zurückzubezahlen. Oft ist dann das Problem, dass der Unfallverursacher gar nicht in der Lage ist, den Schaden zu bezahlen, jedenfalls nicht in vollem Umfang. Fährst Du einem Porsche ins Heck, beträgt der Sachschaden schnell mehrere zehntausend Euro, nicht selten soviel, wie jemand in einem ganzen Jahr verdient. Da kommt neben einem Strafprozess dann auch noch ein Zivilprozess auf Dich zu; primär trägt aber die Versicherung hier ein relativ hohes Risiko, da sie dem Geschädigten die Summe für die Schadenregulierung auszahlen muss, aber nicht sicher sein kann, dass der Unfallverursacher der Versicherung den Schaden zurückzahlen kann. Nicht selten bleibt dann die Versicherung auf dem (finanziellen) Schaden sitzen.

Wenn Dein Motorrad jedoch überhaupt nicht versichert war, gibt es keine Haftpflichtversicherung, die für die geschädigte Person den Schaden übernehmen kann. In diesem Fall ist trägt der Geschädigte das Risiko, dass er den gesamten Schaden oder einen Grossteil davon selbst tragen muss, es sei denn, er hatte sein Fahrzeug vollkaskoversichert. Unter Umständen kann der Geschädigte Leistungen von der Verkehrsopferhilfe (https://www.verkehrsopferhilfe.de/) in einem solchen Fall beziehen.

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davegarten  13.04.2024, 23:11
@davegarten

Zum ersten Satz noch im vorherigen Abschnitt betreffend das Aufkommen einer bestehenden Versicherung für den Schaden an Deinem eigenen Fahrzeug: Wenn Du nur eine Haftpflichtversicherung hattest, darf die Versicherung Regress nehmen, bis 5000 EUR. Hattest Du eine Teil -oder Vollkaskoversicherung, darf die Versicherung die Leistungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kürzen, aber nicht gänzlich verweigern. Achtung: Im Ausland ist das teilweise ziemlich unterschiedlich geregelt, man sollte also gerade im Urlaub immer genau abklären, was im Fall eines Unfalles passiert. Es gibt Länder, die keine Obergrenze für den Regress kennen.

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