Wird die klassenfahrt bezahlt?

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Der Antrag muss vor eigener Zahlung der Klassenfahrt beim JC gestellt werden.

Anspruch auf Übernahme besteht für bedürftige Familien aus dem Bildungs- u. Teilhabepaket:

https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Lauenburg/DE/Grundsicherung/BuT/BuT-Knoten.html

Kinder deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem §2 Asylbewerbergesetz beziehen, können Leistungen zur Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen.

Die Kostenübernahme solltest du bevor die Klassenfahrt losgeht beantragen und das lange bevor die losgeht.

Nach der Klassenfahrt wird das Jobcenter die Kosten nicht zurück erstatten.

Kurz bevor die losgeht, wäre zu kurzfristig.

Musst so mit 2 bis 6 Wochen bearbeitungszeit rechnen.

Diese Kosten gehören zu den Leistungen der Bildung und Teilhabe.

Das muss vorher beantragt werden.

Anspruch auf BuT haben bezieher von Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag.

Ein formloses Schreiben "Hiermit beantrage ich blabla..." reicht völlig aus. Sollte das JC einen formalen Antrag haben wollen, senden sie dir nach dem Eingang des formlosen Antrags einen Vordruck zu.