Wird das Bab angerechnet?

3 Antworten

Ja wird es und zwar als dein Einkommen, so wie bereits das Kindergeld und evtl. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt auf deinen eigenen Bedarf angerechnet wird.

Beim BAB - handelt es sich wie bei Kindergeld usw. um sonstiges Einkommen, beim BAB - oder Bafög - gibt es da eine Sonderregelung, beginnend mit den zahlreichen Änderungen im SGB - ll zum 01.08.2016.

Hast du zu deinem BAB - oder Bafög - kein Erwerbseinkommen, dann stehen dir min. pauschal 100 € Freibetrag zu, diese sind zur Deckung von notwendigen berufsbedingten Aufwendungen gedacht.

Diese pauschalen 100 € Freibetrag können sich auch noch erhöhen, wenn man nachweisen kann, dass man mehr als diese 100 € für notwendige Aufwendungen ausgeben muss, also z.B. für Fahrkosten, wenn diese nicht separat von der Agentur für Arbeit ( BAB ) übernommen würden.


bySummary 
Beitragsersteller
 04.02.2021, 13:46

Also werden von den 230€, 130€ quasi abgezogen sodass mir 100€ Freibetrag und die 60€ Fahrkosten bleiben, richtig?

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isomatte  05.02.2021, 08:52
@bySummary

Das glaube ich leider nicht, da auch deine Fahrkosten von 60 € als Einkommen angerechnet werden.

Du hast ohne weiteres Erwerbseinkommen im Regelfall diese besagten 100 € Freibetrag auf dein BAB - diese sind aber für notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten gedacht.

Da du diese aber separat bekommst, werden diese meines Wissens nach auf diese 100 € angerechnet, es werden dann wahrscheinlich nicht viel mehr als der Differenzbetrag von um die 40 € für dich bleiben.

Wäre bei einem Nebenjob von angenommen monatlich unter 400 € Brutto auch nicht anders !

Angenommen man würde im Monat 300 € Brutto verdienen und diese dann auch ohne Abzug vom Arbeitgeber Netto auf sein Konto bekommen, dann stünden einem nach § 11 b SGB - ll auf das Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag zu.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kämen dann 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Man hätte dann bei 300 € Brutto = Netto einen Freibetrag von 140 € und es blieben 160 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig und das würde dann von deinem Bedarf abgezogen.

Würdest du dann auch 60 € für Fahrkosten zahlen müssen, dann blieben dir am Ende auch nur noch 80 € von deinen 140 € Freibetrag übrig.

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bySummary 
Beitragsersteller
 04.02.2021, 13:45

Okay, da wird ja schon ein großteil abgezogen & ich kenne mich da leider garnicht aus, es hieß man bekommt um die 230€ + 60€ für die Fahrkosten von der Agentur für Arbeit

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isomatte  05.02.2021, 08:41
@bySummary

Ein paar Euro mehr werden es sicher werden, aber davon hast du ja im Endeffekt eh nichts, da es entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet wird.

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Ja normalerweise werde jedes Einkommen angerechnet.

Mit BVB Vergütung und BAB sowie deinem Kindergeld dürftest du aber über den Arbeitslosengeld zwei Satz sein.

Nicht anrechnet, einbehält. Du bekommst ja nicht 2x Geld.


bySummary 
Beitragsersteller
 03.02.2021, 16:01

Sorry ich habe meine Frage falsch formuliert, Wird in ein paar Minuten bearbeitet

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