Wird bei Ferienjob was abgezogen?
1 Monat. Für 1000 Euro oder etwas mehr
2 Antworten
Wenn es sich - und davon gehe ich aus - um ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis handelt mit nicht mehr als 70 Tagen insgesamt innerhalb von 12 Monaten, musst Du keine Sozialabgaben entrichten.
Zwar sind Steuer zu zahlen; die kannst Du Dir aber - wenn Du mit Deinem gesamten Jahresverduenst unterhalb der Steuerfreigrenzen (9.984 € in 2022) bleibst - über den Lohnsteuerjahresausgleich/die Einkommensteuererklärung "zurückholen".
Wenn die Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft leben:
100 € werden nicht angerechnet, vom Rest werden 80 % angerechnet, 20 % also nicht.
Berechnung am Beispiel Deiner 1.000 €:
100 € sind frei,
bleiben 900 €,
davon werden 80 % angerechnet: 720 €,
bleiben 180 €,
von den 1.000 € bleiben Dir also 100 € + 180 € = 280 €.
Also laut meiner Recherche und den Quellen darf man in einem Jahr durch Ferienjob/-s bis zu 2400 Euro ohne Abzüge verdienen.
Was genau ist diese Bedarfsgemeinschaft?
Wir sprechen in Deinem Fall aber von den 1.000 € in einem Job von einem Monat nach Deiner Frage.
Personen, die mit einem Hartz IV-Empfänger in einem gemeinsamen Haushalt leben - und alles teilen! -, leben mit mit in einer Bedarfsgemeinschaft.
Einkünfte dieser Personen werden mit den Ansprüchen des Hartz IV-Empfängers gemäß oben dargestellter Beispielrechnung verrechnet.
Ja, alles was über 450 Euro ist pro Monat, ist steuerpflichtig. Verdienst du 1000 Euro auf drei Monate, dann nicht.
Wie ist das bei Kindern von Hartz IV Empfängern?