Wir eine im Internet geschlossene Ehe in den USA in Deutschland anerkannt?
Ich lebe im Ausland und meine Verlobte in Berlin. Wir haben beide die deutsche Staatsangehörigkeit und wollen gerne heiraten. Allerdings liegen momentan 4000 Kilometer zwischen uns und aufgrund der Pandemie, wäre es wesentlich einfacher für uns, sich über das Internet zu vermählen. In den USA (Utah) sind solche Online-Hochzeiten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des zukünftigen Ehepaares, mittlerweile legal.
Meine Frage ist: Wird unsere, m Internet geschlossene Ehe in den USA, auch in Deutschland anerkannt, wenn wir die Heiratsurkunde aus Utah vorlegen?
Und wo/bei wem kann ich mich erkundigen, ob die Ehe rechtlich in D anerkannt wird?
Viele Dank!
2 Antworten
In Deutschland gilt eine Ehe nur dann als geschlossen, wenn:
-Die Ehe von einem Standesbeamten geschlossen wird.
-Dem ein Aufgebot vorhergegangen ist (öffentliche Bekanntmachung der beabsichtigen Eheschließung).
-Das Paar persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten anwesend ist.
-Beide Verlobten in Gegenwart von Zeugen einzeln und nacheinander gefragt werden, ob sie die Ehe eingehen wollen.
Demzufolge ist eine Trauung via Internet in Deutschland nicht rechtskräftig.
https://www.hochzeit.com/online-hochzeit-so-funktioniert-das-heiraten-aus-der-ferne/
bei Hochzeiten in den USA, musst du danach zum Konsulat das die Papiere in den USA eintragen/registrieren lässt und dir zuschickt. Die Eintragung beim dt. Standesamt hier klappt dann problemlos
Das gilt aber glaube ich nur fuer IN DEUTSCHLAND geschlossene Ehen. Hier mal ein Text dazu:
Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/04-heirat-ausl---gueltigkeit-in-d/606266