Wildtier Sichtung?

1 Antwort

Kommt darauf an, was Du genau meinst (siehe meine Nachfragen).
Davon abhängig heisst die Antwort "Nein" bzw. "Ja".

Die Kernfrage lautet: Wer soll die Daten denn sehen?

  

Daten "einfach so" sichtbar für die Allgemeinheit

Warum sollte ein Jäger eine Sichtung eines Tieres (z.B. Reh, Wildschwein) irgendwem anderes per "App" melden oder zur Verfügung stellen?

Ein Jäger wird seine Tiere im Revier nicht in irgend eine App eintragen mit dem Ziel das sie irgendwelche Fremden sehen können (die das im Zweifel gar nichts angeht). Denn der Jäger will ganz sicher keinen "Wildtier-Tourismus" bei sich im Revier.

Und Du als Nichtjäger hast das Wild (selbst wenn Du wüsstest dass es dort ist) da ohnehin nicht aufzusuchen, siehe §19a Bundesjagdgesetz:

Beunruhigen von Wild
Verboten ist, Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.

Ich wüsste also nicht, wofür so eine App gut sein sollte.

    

Revierverwaltung - Daten sichtbar nur für Beteiligte

Ja, so etwas gibt es. Auch die Jagd wird zunehmend digital.

Entsprechend kann ein Jäger sein "Jagd- oder Reviertagebuch" heute auch digital führen. Aber die Daten stehen dann nicht der Allgemeinheit zur Verfügung.

Es gibt natürlich auch solche Lösungen, wo dann mehrere Jäger (innerhalb des selben Reviers) drauf freigegeben werden können, so dass sie gemeinsam die Daten pflegen.

  

Monitoring-Apps zur Meldung an zuständige Stellen

Parallel dazu gibt es Apps mit denen man bestimmte Dinge "melden" kann. Z.B. Wolfssichtungen an die zuständige Stelle oder Meldungen von Wildunfällen an das Tierfund-Kataster.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

Peerkes 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 12:17

Ja halt jeder so aus Interesse

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Peerkes 
Beitragsersteller
 29.05.2024, 13:11

Ich hatte so eine App aber schon mal und da konnte ich sehen wo Passanten in der letzten Zeit Tiere gesehen haben

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Waldmensch70  29.05.2024, 13:12
@Peerkes

Ja, mag sein. Dann war das von irgendwelchen Privatleuten für irgendwelche anderen Privatleuten.

Ändert aber ja am oben von mir Gesagten nichts und auch nicht an der Rechtslage, dass Du Wild nicht aufsuchen darfst.

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