Wieviele unangekündigte Leistungsnachweise (Bayern)?
Hallo, ich lebe in Bayern und bin auf der Realschule, im Zweig BwR (Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen). Wir haben zusätzlich noch WR (Wirtschaft) bekommen und ich wollte fragen wieviele Exen bzw. unangekündigte Leistungsnachweise er schreiben darf/muss.
3 Antworten
Wir haben zusätzlich noch WR (Wirtschaft) bekommen und ich wollte fragen wieviele Exen bzw. unangekündigte Leistungsnachweise er schreiben darf/muss.
Es gibt keine Vorgaben, wie viele Exen eine Lehrkraft schreiben muss bzw. darf.
Jeder Lehrer entscheidet selbst, wie viele Leistungsnachweise er nutzen möchte. In Englisch hatten wir z.B. alle 1-2 Wochen eine kurze Ex. Dafür hatten wir in BWL (Betriebswirtschaftslehre) gar keine.
So viele, wie für eine Bewertung notwendig sind.
Wenn das bedeutet, dass jeden zweiten Tag etwas unangekündigt in schriftlicher Form überprüft wird, dann ist das eben so. (Ob dieses Beispiel in der Praxis sinnvoll wäre, will ich dabei nicht beurteilen. Aber es sollte deutlich werden, dass man sich von dem Gedanken lösen sollte, dass hier rechtlich eine Anzahl vorgegeben wäre.)
Soviele wie der Lehrer für zur Bewertung notwendig hält. Lerne einfach kontinuierlich, sodass du jederzeit gut vorbereitet wärst.