Wieviele Blaulichter dürfen maximal an einen RTW angebracht werden?

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So viel wie für nötig erachtet werden meiner Meinung nach und am besten noch eine Zwangsabschaltung aller Autoradios in der direkten Umgebung, damit auch wirklich alle Leute sehen und Hören, dass da Einsatzkräfte anrauschen und rechtzeitig ausweichen oder anhalten können.

StvZO 52,3: "Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es für die Rundumwirkung erfordert, mehreren Warnleuchten für blaues Blinklicht dürfen ausgerüstet sein...":

Zusätzlich: "Je ein Paar Warnleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Warnleuchten für blaues Blinklicht."

Damit komme ich insgesamt schonmal auf mindestens 12 Leuchten, wenn die Rundumwirkung einer einzelnen Leuchte im Abstrahlwinkel immerhin 45° betragen würde., was bei manchen Kennleuchten aber teils deutlich weniger ist. Dann würde sich die Anzahl der Leuchten entsprechend weiter erhöhen.


RedPanther  25.05.2022, 20:45

...Die längst wieder überholt ist. Nachdem man sich erst die alte Vorschrift zur "gemoetrischen Sichtbarkeit" aus den 1970ern nochmal genau angeschaut hatte, feststellte dass man ja noch viel mehr verbieten müsste und dann ein großer Aufschrei kam.

Mittlerweile ist das der Stand der Dinge.

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Ich denke ohne es zu wissen...Sechs. Oben vorne 2, oben hinten 2, und noch ggf. 2 vorne im Kühlergrill. So sah ich es bisher jedenfalls maximal!

Wenn es hilft, dann so viele daß irgend einer im Orionnebel noch geblendet wird! Hauptsache der RTW wird wahrgenommen!

Bislang durften Rettungsdienst, Polizei und Feuerwehr so viele Blaulichter an ihre Einsatzfahrzeugen montieren, wie sie es für nötig hielten. Doch das Bundesverkehrsministerium hat mit Beschluss des Bundesrates den Blaulicht-Paragrafen geändert und die Zahl der zulässigen Blaulichter an Rettungs- und Einsatzfahrzeugen beschränkt. Mehr als ein Blaulicht ist laut § 52 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nur noch erlaubt, wenn es die "geometrische Sichtbarkeit" erfordert.

Q

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 42 - Die Antwort auf fast alles