Wieviel Geld bekommt eine alleinerziehende mit 1Kind?

4 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Erst einmal ist für Wohngeld von der Wohngeldbehörde und Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit ein Mindesteinkommen erforderlich.

Wenn Du gar kein Erwerbseinkommen mehr hättest, würde auch kein Anspruch darauf bestehen können.

Beim Wohngeld muss man soviel eigenes Einkommen haben, dass man seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann und dann min.noch 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter zur Verfügung hat.

Für den Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit muss man vor Antragstellung für min. 6 Monate auf durchschnittlich 600 Euro Brutto kommen, wenn man alleinerziehend ist, bei einem Paar auf min. 900 Euro Brutto.

Aber selbst wenn das erreicht würde, käme Kinderzuschlag nur dann in Betracht, wenn man mit seinem anrechenbarem Einkommen inkl.ggf. Wohngeld den Gesamtbedarf nach dem SGB - ll decken könnte und keinen Anspruch mehr auf eine Aufstockung haben würde.

Sonst käme nur Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht und wenn das Kind das 3 Lebensjahres vollendet hat, würde man dich auch da auffordern dir eine entsprechende Beschäftigung zu suchen, je nachdem wie die Betreuung des Kindes gesichert wäre.

Dann käme es auf das Alter des Kindes an, danach richtet sich die Höhe des Regelbedarfs für das Kind, unter 6 Jahre wären das derzeit 357 Euro.

Kindergeld und Unterhalt würden auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Dir stünden derzeit min. 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und für das minderjährige Kinder als alleinerziehende ein Alleinerziehenden Mehrbedarf, findest Du im Internet zum nachlesen.

Dazu käme dann für den Bedarf min.noch die Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem Einkommen selber gezahlt werden.

Kannst Du dir dann selber ausrechnen, wenn Du alles außer der Warmmiete und auf Antrag für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag von den Regelbedarf + Mehrbedarf abzüglich Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt selber zahlen musst.

Da kannst Du keine großen Sprünge machen.

Hey,

es ist wichtig das Kinder ein Vorbild haben an dem sie sich orientieren können.

Um deine Frage zu beantworten: Es kommt drauf an.

Für Wohngeld musst du selbst ein gewissen Einkommen haben. Also ein Einkommen, ergänzt mit Wohngeld werden wohl das sinnvollste sein.

Kindergeld ist unabhängig von allem. Ab 2025 werden die gesamten Hilfen für Kinder ja durch die Kindergrundsicherung zusammengefasst. Hier ein Link zur Information: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/die-neue-kindergrundsicherung-eine-leistung-fuer-alle-kinder-228230

Unterhalt ist ja ganz vom Einkommen des anderen Elternteils abhängig, sowie von vereinbarungen die getroffen wurden.

Auf lange Sicht - auch aus Sicht auf deine spätere Rente, wäre es auch möglich eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren um im Job besser zu verdienen - so das es sich lohnt.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kindergeld in Höhe von 250 Euro pro Kind, Unterhalt richtet sich nach dem Gehalt des Kindsvaters, Kinderfreibetrag bei der Steuer. Wenn du arbeiten gehst.

Wenn du deinem Kind was bieten möchtest, gehst du arbeiten. Bewusst von Bürgergeld am Existenzminimum zu leben, macht deinem Kind das Leben schwer und wird später peinlich.

Du solltest zunächst ausrechnen (lassen), ob Dir mehr Wohngeld oder mehr Bürgergeld zusteht.

Die vom Betrag höhere Leistung kann beantragt werrden.

Kindergeld und Unterhalt würden angerechnet.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Eigenkündigung ohne sog. wichtigen Grund ziehen eine Sanktion nach sich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.