Wieviel Elterngeld?
Wieviel Elterngeld bekommen mein Partner und ich wenn ich als Mutter des Kindes 2 Jahre in Elternzeit gehe? Wie berechnet sich das?
Überlege schon zu sparen. Macht sicherlich Sinn sich ein Polster zu schaffen.
3 Antworten
Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge, die grundsätzlich erstmal nicht so viel miteinander zu tun haben:
ElternZEIT muss man mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber anmelden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf drei Jahre pro Kind. Elternzeit kann auf mehrere Abschnitte gesplittet werden, du musst dich allerdings im ersten Antrag für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes verbindlich festlegen. Bei der ElternZEIT bist du völlig flexibel, wie du diese beantragen willst. Und: in der Elternzeit gibt es kein Gehalt.
ElternGELD beantragst du bei der in deinem Bundesland dafür zuständigen Behörde. ElternGELD kann man nur für volle Lebensmonate beantragen, wenn man in diesen Monaten nicht oder nicht voll erwerbstätig ist. "Nicht voll" bedeutet: weniger als 32 Wochenstunden.
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und berechnet sich aus der Einkommensdifferenz vor Geburt und nach Geburt.
Grob gesagt beträgt das ElterngeldBasis 65% des Durchschnittsnettos der letzten 12 Monate, aber mindestens 300€ und maximal 1800€.
Man hat als Paar zusammen Anspruch auf 14 Monate ElterngeldBasis, die man verteilen kann, wie man will, wenn jeder mindestens zwei Monate beantragt. Allerdings kann man nur einen Monat lang gleichzeitig ElterngeldBasis beziehen. Der Rest ist flexibel. Und es sind beliebig viele Kombis mit ElterngeldPlus möglich. Das beträgt nur die Hälfte vom ElterngeldBasis, aber man bekommt es doppelt so lange und kann in geringem Maße ohne Abzüge dazuverdienen.
ABER: die Mutter kann den Elterngeldbezug für sich selbst auf maximal 22 Monate strecken (weil Monate, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen werden, als ElterngeldBasis-Monate zählen).
Zusätzlich gäbe es höchstens noch die Partnerschaftsbonusmonate. Das sind vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus für beide, wenn beide in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden erwerbstätig sind.
Du hast ja schon mega Antworten bekommen.
Möchte noch ergänzen, dass man auf der Seite vom Familienportal des Bundes viele Infos zu dem Thema findet und auch einen Elterngeldrechner: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr#/allgemeine-angaben
Elterngeld und Elternzeit sind unterschiedliche Dinge.
Du hast Elterngeld Anspruch auf 66% deines Durchschnittseinkommens der 12 Monate vor Entbindung für 1 Jahr ( aber dein Mutterschaftsgeld der ersten 8 wochen wird davob abgezogen), oder die Hälfte davon für 2 Jahre.