Wieviel Abstand muss die Lüftungsanlage des Nachbarn zu meinem Zaun haben?
Unsere Nachbarn haben ein Passivhaus mit einer Lüftungsanlage. Einer der Be- bzw. entlüfter steht fast direkt an unserem Zaun. In der letzten Zeit sind die Geräusche, die davon ausgehen, so laut geworden, dass wir die Geräusche sehr deutlich auf unserer Terrasse und auch im Schlafzimmer (bei offenem Fenster) permanent hören. Die Anlage der Nachbarn ist 15 Jahre alt.
Wieviel Abstand müssen solche Geräte zum Nachbarn einhalten? Gibt es da überhaupt einzuhaltende Regeln? Bevor ich mit dem Nachbarn rede, möchte ich mich gerne informieren. Vielen Dank für eure Antworten.
5 Antworten
Hallo kochmaus,
für die Außeneinheit gilt die Abstandsregelung nach dem Bauordnungsrecht von 3 m von der Grundstücksgrenze. Es lohnt sich aber, für den konkreten Fall noch einmal eine Rechtsberatung einzuholen. Die bekommen Sie vielleicht schon kostenlos beim Bauamt. Nehmen Sie Fotos mit!
Beste Grüße
FH
So weit ich weiß gibt es dort keine direkte Vorgabe für den Abstand, da solche Geräte keine besonderen Maße haben und somit keiner Baugenehmigug bedürfen.
trotzdem ist der Emmissionsschutz natürlich wichtig und es müssen Vorgaben bzgl. Der Lautstärke eingehalten werden. Dafür gibt es Vorgaben in Dezibel, gemessen an den Fenstern der Anwohner.
Die Frage bzw. Beschwerde zur Lautstärke stellt du am besten mal beim städtischen Bauordnungsamt
grüsse
http://www.laerm-luftwaermepumpen.de/index.php/aktuelle-gerichtsurteile
Vielleicht findest Du hier passende Anknüpfungspunkte.
Interessant finde ich die Abstandsangabe von 3 Metern und die Tatsache, dass es nicht nur auf die Lärmgrenzen der TA Lärm ankommt.
Entschuldigung! Man wird immer wieder auf die Bauämter der Gemeindeverwaltung oder des entsprechenden Landratsamtes verwiesen, das kann man getrost vergessen, denn die sitzen in ihrem Beamtenstuhl und denken nicht daran sich zu bewegen.
Beispiel: Die Deutsche Welle DW besagen, dass Deutschland beim Schutz von Kinderrechten vorne ist, richtig, sie schützen die Kinderrechte aber nicht die Kinder, denn wenn es noch nicht einmal eine Rechtsgrundlage gibt, die Kinder auf ihrem Kinderspielplatz vor unwägbarer Abluft aus einem 120 mm Abluftrohr mit 68 db Geräusch in einem reinen Wohngebiet hervorgerufen durch die Entfeuchtung eines Heizöltankraumes schützt und die zuständige Gemeindeverwaltung und das Amt für Immissionsschutz meint, dass dafür noch nicht einmal eine Genehmigung erforderlich gewesen wäre, dann kann man Kinderschutz und die ganze Diskussion darüber inklusive der zuständigen Ämter in Deutschland vergessen.
Üblichweise haben Bauwerke 2 Meter Abstand zum Nachbarn, wie also lamm das neben dem Zaun stehen.
Oder ist das kein "Haus" sondern eine WEG Wohnungseigentumsgemeinschaft .
Nach 15 Jahre ist dein direkter Anspruch bereits verjährt.
Ist der Krach neu, kannst du nur gegen den Krach vorgehen.
ich find´s net, gib mal bitte den Paragrafen und das Bundesland an.
Das Bundesland muss kochmaus
beantworten, sonst https://www.nachbarschaftsstreit.de/
das sind jeweils die Landes Nachbarrechte
neee, neee, neee. nicht einfach irgendwelche links mit Suchbildern. Ich bat um den Paragrafen und weil die in den Ländern schon mal unterschiedlich sind auch um das Bundesland, auf welches Du Dich beziehst. ....... in meinem hessischen Nachbarrecht finde ich keinen Hinweis auf Deine Aussage. Abstände von Gebäuden sind in den LBO geregelt. ... also bitte:
Es ist ein Einfamilienhaus und die Geräusche sind im Vergleich zu den letzten Jahren erheblich lauter geworden.
In vielen Gemeinden gibt es ein Ordnungsamt das für Lärm zuständig ist. Ansonst bleibt der Rechtsweg
"Üblichweise haben Bauwerke 2 Meter Abstand zum Nachbarn,....."
VORSICHT mit solchen Aussagen.
2m Abstand sind weder üblich noch in den LBO´s zu finden.